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Bauleitpläne
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan (§ 5 BauGB) und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan (§ 8 BauGB). Planungsträger ist die Stadt Einbeck, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortet.
Verfahren
Das Aufstellungsverfahren der Bauleitpläne ist detailliert in den §§ 2-4c BauGB geregelt. Dieses Verfahren muss von der planenden Stelle beachtet werden. Sie haben im Rahmen der Planung Mitwirkungsrechte beispielsweise bei der frühzeitigen und der förmlichen Bürgerbeteiligung und können Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe abgeben. Die vorgetragenen und sich aufdrängenden öffentlichen und privaten Belange werden dann in der Abwägung unter- und gegeneinander abgewogen (§ 1 VII BauGB).
Momentan laufende Verfahren finden Sie hier.
Flächennutzungsplan
Zweck und Inhalt des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan gemäß § 5 BauGB der Stadt Einbeck. Er enthält die von der planenden Stelle geplanten und bestehenden Flächen hinsichtlich differenzierter städtebaulicher Nutzungen; z.B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 BauGB, weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
In den zurückliegenden Jahrzehnten wurden die Flächennutzungspläne der Stadt Einbeck und der ehemaligen Gemeinde Kreiensen in zahlreichen Teilbereichen punktuell geändert. Für den Kreiensener Bereich lagen bis dato nur manuelle Unterlagen vor.
Infolge der 2013 mit der Nachbargemeinde Kreiensen vollzogenen Fusion wurde nun eine Neufassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Einbeck in digitaler Form erarbeitet, in der die wirksamen Stände (Urfassungen, Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen) in einem einheitlichen Planwerk zusammengefasst und um nachrichtliche Übernahmen (z.B. Schutzgebiete, Ver- und Entsorgungsleitungen) ergänzt wurden. Damit steht auf der Grundlage einer aktualisierten Liegenschaftskarte wieder ein aktuelles Kartenwerk zur Verfügung, aus dem auf einen Blick der aktuelle Stand des Flächennutzungsplanes ersichtlich ist.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Einbeck und der ehemaligen Gemeinde Kreiensen wurde in der Fassung, die er durch Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen erfahren hat, gem. § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 6 Abs. 5 Satz1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1353) im Amtsblatt des Landkreises Northeim Nr. 91 am 21.12.2022 neu bekannt gemacht.
Die bekanntgemachte Neufassung des Flächennutzungsplanes hat keine rechtsgestaltende (konstitutive) Wirkung. Maßgeblich ist weiterhin der förmlich aufgestellte Flächennutzungsplan mit seinen Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen, die der Neubekanntmachung vorangegangen sind.
Darstellungen des Flächennutzungsplans
In der aufgeführten Übersichtskarte stehen Ihnen die Flächennutzungsplanausschnitte, eingeteilt in Nordwest, Nordost, Südwest und Südost mit einer gesonderten Planzeichenerklärung als pdf zum Download zur Verfügung.
F-Plan Neufassung Teil Nordwest
F-Plan Neufassung Teil Nordost
F-Plan Neufassung Teil Südwest
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1353) - Baunutzungsverordnung (BauNVO)
(Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) - Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58); zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802)
Planauskunft
Den Flächennutzungsplan haben wir für Sie digital bereitgestellt. Hier finden Sie den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Einbeck, Neufassung, Neubekanntmachung vom 21.12.2022.
Zum Eintritt in das Auskunftsportal klicken Sie bitte hier: Auskunft Bauleitpläne
Zur Orientierung im Auskunftsportal öffnen Sie bitte vorher die folgende Datei:
Handreichung Auskunft Bauleitpläne
Bebauungsplan
Zweck und Inhalt des Bebauungsplans
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan (§ 9 BauGB) steht. Der qualifizierte Bebauungsplan (§ 30 I BauGB) setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 III BauGB) erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 BauGB) ergänzt.
Planauskunft
Die Bebauungspläne haben wir für Sie digital bereitgestellt. Hier finden Sie alle rechtskräftigen Bebauungspläne im gesamten Stadtgebiet von Einbeck.
Wichtiger Hinweis:
Es gilt der rechtskräftige Bebauungsplan, den Sie im Original im Neuen Rathaus einsehen können. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich zu Informationszwecken. Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an uns. Bei Fragen und Unklarheiten sprechen Sie uns bitte an.
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Zur Orientierung im Auskunftsportal öffnen Sie bitte vorher die folgende Datei:
Handreichung Auskunft Bauleitpläne
Ansprechpartner/in
| Herr J. Höper | |
| Fachbereich / Sachgebiet III.1 Stadtentwicklung und Denkmalpflege Neues Rathaus, Zimmer 216 // 2. OG Teichenweg 1 37574 Einbeck Telefon: 05561 916-216 Telefax: 05561 916500216 E-Mail: jhoeper@einbeck.de | |
| Herr P. Sobeck | |
| Fachbereich / Sachgebiet III.1 Stadtentwicklung und Denkmalpflege Neues Rathaus, Zimmer 214 // 2. OG Teichenweg 1 37574 Einbeck Telefon: 05561 916-214 Telefax: 05561 916-500214 E-Mail: psobeck@einbeck.de | |




