Gem. Beschluss vom 11.08.2021 (BV 2021/0531-01) sind aus dem Jahresergebnis 2022 217.000 € der zweckgebundenen Rücklage für Straßenausbau zuzuführen. Die Zuführung zur Rücklage des ordentlichen Ergebnisses wird entsprechend gemindert.
Der Rat der Stadt Einbeck hat in seiner Sitzung am 10.06.2026 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 429.836,30 € wird wie folgt verwendet:
a) 217.000 € des Überschusses der Stadt Einbeck werden der zweckgebundenen Rücklage für Straßenausbau zugeführt.
b) 210.577,19 € des Überschusses der Stadt Einbeck werden der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
c) Der Überschuss der Stiftung Dr. Eicke in Höhe von 743,32 € wird der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.
d) Der Überschuss der Stipendienkasse in Höhe von 1.555,49 € wird der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.
e) Der Fehlbetrag der Erbschaft Denecke in Höhe von 39,70 wird der zweckgebundenen Rücklage entnommen.
Einbeck, den 15.06.2026
S T A D T E I N B E C K
Die Bürgermeisterin
Dr. Sabine Michalek



