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Bauberatung / Bauvoranfrage / Bauantrag
Sie wollen ein neues Haus bauen? Sie planen, ein altes, vielleicht sogar denkmalgeschütztes Gebäude umzubauen? Oder beabsichtigen Sie, Ihr Haus zu vergrößern, etwa den Dachboden als Wohnraum auszubauen? Oder benötigen Sie Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis? Bei solchen und ähnlichen Fragen hilft Ihnen das Sachgebiet III.2 - Baufachliche Dienste und Bauaufsicht.
Die Durchführung einer Baumaßnahme bedarf in der Regel der vorherigen Baugenehmigung. Zur Erteilung der Genehmigung ist eine schriftlicher Bauantrag erforderlich, der bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde bietet neben den klassischen Aufgabe der Sicherung des öffentlichen Baurechts weitere Beratungsleistungen vor der Antragsstellung und vor Baubeginn zur Verfügung. Durch die Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, die ebenfalls bei der Stadt Einbeck angesiedelt ist, sind kurze Abstimmungsprozesse gewährleistet.
Um sicher zu gehen, dass Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner Ihnen ohne Wartezeit zur Verfügung steht, empfehlen wir für Beratungsgespräche eine vorherige Terminvereinbarung.




