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Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

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Herr N. Napiwotzki
Fachbereich / Sachgebiet
III.2 Baufachliche Dienste und Bauaufsicht
Neues Rathaus, Zimmer 212 // 2. OG
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telefon: 05561 916-212
Telefax: 05561 916-500212
E-Mail:
Frau T. Fesser
Fachbereich / Sachgebiet
III.2 Baufachliche Dienste und Bauaufsicht
Neues Rathaus, Zimmer 208 // 2. OG
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telefon: 05561 916-208
Telefax: 05561 916-500208
E-Mail: E-Mail:
Frau O. Wolper
Fachbereich / Sachgebiet
III.2 Baufachliche Dienste und Bauaufsicht
Neues Rathaus, Zimmer 210 // 2. OG
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telefon: 05561 916-210
Telefax: 05561 916-500210
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

§ 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefülltes amtliches Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.