Bitte beachten Sie, dass die Hundesteuermarke innerhalb von 2 Wochen nach Abmeldung des Hundes an die Stadt Einbeck zurückgegeben werden muss. Eine Abgabe ist entweder persönlich zu den Öffnungszeiten möglich oder kann über den Briefkasten des Rathauses erfolgen.
Hinweis
Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. Sie wird immer rückwirkend für den Zeitraum 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres bezahlt. Innerhalb dieses Zeitraumes sind nur die Monate bis zum Tode oder der Abgabe des Hundes steuerpflichtig. Der angebrochene Monat in den das Ereignis fällt, wird ebenfalls als steuerpflichtig berücksichtigt.
Hinweis zu § 11 Abs. 2 Nr. 2 S. 4 NKAG:
Ihre Daten dürfen im Hinblick auf die Überwachungstätigkeit der Stadt an das Ordnungsamt (Sachgebiet II.1 Sicherheit und Ordnung) weitergegeben werden.