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Ex-Ante-Veröffentlichungen
Gemäß § 19 Absatz 5 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) hat die Stadt Einbeck über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren.



