In Niedersachsen gilt grundsätzlich: Jeder Mensch darf den Wald und die freie Landschaft betreten und sich dort erholen. Das geht aus dem Niedersächsischen Waldgesetz hervor. Der Einbecker Stadtwald ist mit seinen Rundwegen und tollen Waldbildern jetzt im Frühjahr ideal für einen Waldbesuch.
Es gibt jedoch bestimmte Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen:
- Spaziergänger dürfen sich frei im Wald bewegen und sind nicht an Wege gebunden. Ausnahmen sind Flächen, auf denen Holz geerntet wird, sowie Kultur- bzw. Dickungsflächen (Jungbaumflächen). Hier gilt ein Betretungsverbot.
- Fahrradfahrer können den Wald ebenfalls nutzen, für Sie gilt jedoch, dass die geschotterten Forstwege nicht verlassen werden dürfen. Die einzige Ausnahme ist die Mountainbikestrecke im Bereich des Teichenwegs.
Querfeldein fahren stellt im Landschaftsschutzgebiet „Hube, Greener Wald und Luhberg“ eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Eine besondere Rolle spielt die jetzt anstehende Brut- und Setzzeit vom 01. April bis zum 15. Juli. In der Natur ist dies die Zeit, in der viel junges Leben entsteht. Einige Tiere wie Feldhasen, Wildschweine oder Wildkatzen haben jetzt bereits Nachwuchs. Andere Arten wie Rehe sind aktuell hochtragend und können deshalb nur eingeschränkt fliehen. Allein das bloße Aufstöbern durch freilaufende Hunde, kann dazu führen, dass Elterntiere und Nachwuchs voneinander getrennt werden. Deshalb besteht in dieser sensiblen Zeit Leinenpflicht für Hunde.
Insgesamt basiert das Betretungsrecht in Niedersachsen stark auf dem Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Nur wenn Wanderer, Mountainbiker und andere Erholungssuchende respektvoll miteinander und mit der Natur umgehen, kann der Wald dauerhaft als Erholungsraum für alle erhalten bleiben.



