Der Verwaltungsausschuss der Stadt Einbeck hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 „Solarpark Nordwest“ beschlossen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen geschaffen werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgt vom 08.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Sie sollen möglichst auf elektronischem Weg per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@einbeck.de übermittelt werden. Alternativ können diese auch auf dem Postweg eingereicht werden
Etwaige Kommentare zur Planung können auch über das Beteiligungstool der Stadt Einbeck unter https://beteiligung.einbeck.de/projects/bebauungsplan-nr-86-solarpark-nordwest-stadt-einbe/ abgegeben werden.
Anlagen:
- Vorhabenbezogener B-Plan (Entwurf)
- Vorhaben und Erschließungsplan (Entwurf)
- Begründung (Entwurf)
- Umweltbericht (Entwurf)
- Artenschutzgutachten
- Gebietsabgrenzung
- Antrag auf Einleitung Bauleitplanverfahren
- Abwägungstabelle



