Nach § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der zurzeit geltenden Fassung wird für das Wahlgebiet ein Wahlausschuss gebildet. Den Vorsitz führt die Wahlleitung; sie beruft sechs weitere Mitglieder auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aus den Wahlberechtigten des Wahlgebietes.
Hiermit fordere ich die im Wahlgebiet Stadt Einbeck vertretenen Parteien und Wählergruppen auf,
bis zum 13. Februar 2026
jeweils eine/n Wahlberechtigte/n des Wahlgebietes als weiteres Mitglied des Wahlausschusses und eine/n Wahlberechtigte/n als persönliche/n Stellvertreter/in vorzuschlagen.
Bitte beachten Sie, dass nach § 13 Abs. 2 und 3 NKWG Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben dürfen. Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden.
Die Bürgermeisterin
Dr. Sabine Michalek



