I.
Die Rechnungsprüfung des Landkreises Northeim hat folgenden eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Die Umsetzung der Ergebnisverwendungsbeschlüsse für die Haushaltsjahr 2018 und 2019 und die daraus folgende Bilanzierung der Fehlbeträge aus Vorjahren unter Ziffer 1.3.1 auf der Passivseite der Bilanz ist nicht ordnungsgemäß. Abgesehen davon entsprechen der Jahresabschluss, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“
Einbeck, 14.08.2025
Die Leiterin des Fachbereichs VIII – Rechnungsprüfung des Landkreises Northeim
gez. Honroth
II.
Der Rat der Stadt Einbeck hat in seiner Sitzung am 03.12.2025 folgende Beschlüsse zum Jahresabschluss 2021 gefasst:
a) Das Jahresergebnis 2021 des Kommunalen Bauhofes mit einem Überschuss in Höhe von 19.865,50 € sowie der Lagebericht werden festgestellt.
b) Dem Betriebsleiter wird Entlastung erteilt.
c) Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 19.865,50 € wird zur anteiligen Deckung des Verlustvortrages verwendet. Der kumulierte Verlustvortrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
d) Der Jahresabschluss 2021 wird gem. § 129 NKomVG in Verbindung mit § 36 EigBetrVO nach der amtlichen Bekanntmachung auf der Internetseite www.einbeck.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
III.
Für das Jahr 2021 sind Jahresabschluss, der Lagebericht, Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes sowie ggf. weitere Unterlagen nach § 36 Absatz 2 Satz 1 EigBetrVO bis zur Bekanntmachung des übernächsten Jahresabschlusses auf der Internetseite www.einbeck.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Darüber hinaus sind die Jahresabschlüsse dauerhaft hier veröffentlicht.
Einbeck, den 10.12.2025
Der Betriebsleiter
gez. Dirk Löwe



