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Zentrale ePoststelle zur Entgegennahme von eRechnungen

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I.4 Finanzen
Neues Rathaus
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telefon: 05561 916-0
Telefax: 05561 916-500500
E-Mail:

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo + Die 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi + Fr 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Do 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
kostenfreier öffentlicher Parkplatz vor dem Neuen Rathaus


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

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IT Niedersachsen VCard
Göttinger Chaussee 259
30459 Hannover
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Stadt Einbeck bietet allen natürlichen und juristischen Personen (Lieferanten, Vereine, Gewerbebetriebe etc.) die Möglichkeit eine elektronischen Rechnung zuzustellen, indem die Zustellung der E-Rechnung unter Angabe der richtigen Leitweg-ID beim Land Niedersachsen erfolgt. Über die ePoststelle des Landes Niedersachsen können sämtliche Behörden adressiert werden.

Die LeitwegID der Stadt Einbeck für eRechnungen im Format XRechnung lautet:  

031550013013-0-59

Die E-Mail-Adresse lautet eRechnung@einbeck.de

Eine Rechnung in elektronischer Form – kurz E-Rechnung/eRechnung - ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt wird und deren Übermittlung elektronisch erfolgt. Eine Bilddatei, ein reines PDF-Dokument sowie eine eingescannte Papierrechnung sind keine elektronischen Rechnungen im Sinne der Richtlinie 2014/55/EU. Erstellen Sie die E-Rechnung mit einer Software Ihrer Wahl. Das anzuwendende Format bei einer elektronischen Rechnung lautet XRechnung.

Rechtsgrundlage
  • Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr ( NERechVO )
  • Niedersächsisches Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit ( § 6 Abs. 3 und 4 NDIG )
  • EU-Richtlinie 2014/55/EU