Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Inhaltsbereich
Winterdienst
| Herr M. Schwannecke | |
| Fachbereich / Sachgebiet Eigenbetrieb Kommunaler Bauhof Baubetriebshof Allensteiner Straße 3 37574 Einbeck Telefon: 05561 916-620 Telefax: 05561 916-500620 E-Mail: mschwannecke@einbeck.de | |
| Herr M. Erdmann | |
| Fachbereich / Sachgebiet III.4 Straßen- und Grünflächenmanagement Neues Rathaus, Zimmer 220 // 2. OG Teichenweg 1 37574 Einbeck Telefon: 05561 916-220 Telefax: 05561 916-500220 E-Mail: merdmann@einbeck.de | |
| Herr K. Washausen | |
| Fachbereich / Sachgebiet III.4 Straßen- und Grünflächenmanagement Neues Rathaus, Zimmer 220 // 2. OG Teichenweg 1 37574 Einbeck Telefon: 05561 916-262 Telefax: 05561 916-500262 E-Mail: kwashausen@einbeck.de | |
| Frau I. Kirleis (Winterdienstgebühren (nur ehemaliges Gebiet der Stadt einbeck ohne Kreiensen)) | |
| Fachbereich / Sachgebiet I.4 Finanzen Neues Rathaus, Zimmer 345 // 3. OG Teichenweg 1 37574 Einbeck Telefon: 05561 916-345 Telefax: 05561 916-500345 E-Mail: ikirleis@einbeck.de | |
| Herr J. Döring (Winterdienstgebühren (nur Gebiet ehemalige Gemeinde Kreiensen)) | |
| Fachbereich / Sachgebiet I.4 Finanzen Neues Rathaus, Zimmer 343 // 3. OG Teichenweg 1 37574 Einbeck Telefon: 05561 916-343 Telefax: 05561 916-500343 E-Mail: jdoering@einbeck.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt. Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Straßenreinigungssatzung




