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Winterdienst

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Herr M. Schwannecke
Fachbereich / Sachgebiet
Eigenbetrieb Kommunaler Bauhof
Baubetriebshof
Allensteiner Straße 3
37574 Einbeck
Telefon: 05561 916-620
Telefax: 05561 916-500620
E-Mail:
Herr M. Erdmann
Fachbereich / Sachgebiet
III.4 Straßen- und Grünflächenmanagement
Neues Rathaus, Zimmer 220 // 2. OG
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telefon: 05561 916-220
Telefax: 05561 916-500220
E-Mail:
Herr K. Washausen
Fachbereich / Sachgebiet
III.4 Straßen- und Grünflächenmanagement
Neues Rathaus, Zimmer 220 // 2. OG
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telefon: 05561 916-262
Telefax: 05561 916-500262
E-Mail:
Frau I. Kirleis (Winterdienstgebühren (nur ehemaliges Gebiet der Stadt einbeck ohne Kreiensen))
Fachbereich / Sachgebiet
I.4 Finanzen
Neues Rathaus, Zimmer 345 // 3. OG
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telefon: 05561 916-345
Telefax: 05561 916-500345
E-Mail:
Herr J. Döring (Winterdienstgebühren (nur Gebiet ehemalige Gemeinde Kreiensen))
Fachbereich / Sachgebiet
I.4 Finanzen
Neues Rathaus, Zimmer 343 // 3. OG
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telefon: 05561 916-343
Telefax: 05561 916-500343
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt.  Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Straßenreinigungssatzung