Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
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Inhaltsbereich
Sportförderung kommunal
| Frau A. Henne | |
| Fachbereich / Sachgebiet Team Schulen und Sport (Leitung) Neues Rathaus, Zimmer 238 // 2. OG Teichenweg 1 37574 Einbeck Telefon: 05561 916-284 Telefax: 05561 916-500284 E-Mail: ahenne@einbeck.de | |




