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Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung

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Herr M. Erdmann
Fachbereich / Sachgebiet
III.4 Straßen- und Grünflächenmanagement
Neues Rathaus, Zimmer 220 // 2. OG
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telefon: 05561 916-220
Telefax: 05561 916-500220
E-Mail:
Herr K. Washausen
Fachbereich / Sachgebiet
III.4 Straßen- und Grünflächenmanagement
Neues Rathaus, Zimmer 220 // 2. OG
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telefon: 05561 916-262
Telefax: 05561 916-500262
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die Meldung sollte Angaben

  • zur genauen Örtlichkeit,
  • zum Schaden und
  • zum Melder (für eventuelle Rückfragen)

enthalten.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für Straßen innerhalb der Ortschaft liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Schaden aufgetreten ist.

Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes sind der Landkreis für Kreisstraßen oder das Land für Bundes- und Landstraßen zuständig.

Für eine Online-Meldung empfehlen wir unsere Mängelmeldung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.