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Kommunale Sportstätten

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Frau B. Niemeier
Fachbereich / Sachgebiet
Team Schulen und Sport
Neues Rathaus, Zimmer 238 // 2. OG
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telefon: 05561 916-238
Telefax: 05561 916-500238
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung