Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Inhaltsbereich
Kommunale Sportstätten
| Frau B. Niemeier | |
| Fachbereich / Sachgebiet Team Schulen und Sport Neues Rathaus, Zimmer 238 // 2. OG Teichenweg 1 37574 Einbeck Telefon: 05561 916-238 Telefax: 05561 916-500238 E-Mail: bniemeier@einbeck.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung




