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Hundesteuer

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Herr L. Niesmann (Festsetzung)
Fachbereich / Sachgebiet
I.4 Finanzen
Neues Rathaus, Zimmer 346 // 3. OG
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telefon: 05561 916-346
Telefax: 05561 916-500346
E-Mail:
Frau L. Helmke (Zahlungsabwicklung)
Fachbereich / Sachgebiet
I.4 Finanzen
Neues Rathaus, Zimmer 334 // 3. OG
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telefon: 05561 916-334
Telefax: 05561 916-500334
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Einbeck. Grundlage dafür ist die aktuelle Hundesteuersatzung.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Voraussetzungen

Wenn Sie Ihren Hund anmelden:

  • Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
  • Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.

 
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:

  • Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil
    • Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
    • Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
    • der Hund verstorben ist.
  •  Sie halten den Hund nicht weiterhin.
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hundesteuer in Einbeck pro Jahr

1. für den ersten Hund 108,00 €
2. für den zweiten Hund 132,00 €
3. für jeden weiteren Hund 192,00 €
4. für jeden gefährlichen Hund 600,00 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.