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Hund anmelden

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Herr L. Niesmann
Fachbereich / Sachgebiet
I.4 Finanzen
Neues Rathaus, Zimmer 346 // 3. OG
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telefon: 05561 916-346
Telefax: 05561 916-500346
E-Mail:
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Hunderegister Niedersachsen VCard
Nadorster Str. 228
26123 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon: 044139010400
Telefax: 044139010401
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.hun­de­re­gis­ter-nds.­de/lo­ginÖffnungszeiten:

Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr



Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Informationen zum Hunderegister Niedersachsen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Stadt Einbeck, sondern beim Hunderegister Niedersachsen durchgeführt wird.

Welche Gebühren fallen an?
  • :13,50 EUR - 23,50 EUR
Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".