Wenn Sie Ihren Hund nicht mehr in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten, melden Sie ihn bei der zuständigen Stelle ab.
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Hund abmelden
| Herr L. Niesmann | |
| Fachbereich / Sachgebiet I.4 Finanzen Neues Rathaus, Zimmer 346 // 3. OG Teichenweg 1 37574 Einbeck Telefon: 05561 916-346 Telefax: 05561 916-500346 E-Mail: lniesmann@einbeck.de | |
| Hunderegister Niedersachsen Nadorster Str. 228 26123 Oldenburg (Oldenburg) Telefon: 044139010400 Telefax: 044139010401 E-Mail: serviceline@hunderegister-nds.deHomepage: https://www.hunderegister-nds.de/loginÖffnungszeiten: Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr |
Allgemeine Informationen
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine
Abmeldung beim zentralen Hunderegister
notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)




