Sie sind hier:

Inhaltsbereich

Erschließungsbestätigung

zuklappen
Frau B. Mann
Fachbereich / Sachgebiet
III.2 Baufachliche Dienste und Bauaufsicht
Neues Rathaus, Zimmer 209 // 2. OG
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telefon: 05561 916-209
Telefax: 05561 916-500209
E-Mail:

Arbeitszeit:
Mo bis Fr von 8:30 bis 12:30 Uhr

Termine sind außerhalb der genannten Zeiten sind nach Vereinbarung auch
möglich. Anfragen können auch per Mail geschickt werden.


Allgemeine Informationen

Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.