Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.
Inhaltsbereich
Erschließungsbestätigung
| Frau B. Mann | |
| Fachbereich / Sachgebiet III.2 Baufachliche Dienste und Bauaufsicht Neues Rathaus, Zimmer 209 // 2. OG Teichenweg 1 37574 Einbeck Telefon: 05561 916-209 Telefax: 05561 916-500209 E-Mail: bmann@einbeck.de | Arbeitszeit: |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.




