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Erschließungsbeiträge

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Frau B. Mann
Fachbereich / Sachgebiet
III.2 Baufachliche Dienste und Bauaufsicht
Neues Rathaus, Zimmer 209 // 2. OG
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telefon: 05561 916-209
Telefax: 05561 916-500209
E-Mail:

Arbeitszeit:
Mo bis Fr von 8:30 bis 12:30 Uhr

Termine sind außerhalb der genannten Zeiten sind nach Vereinbarung auch
möglich. Anfragen können auch per Mail geschickt werden.


Allgemeine Informationen

Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

Zuständige Stelle

Die für den Bauplatz zuständige Gemeinde.