Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Inhaltsbereich
Bauaktenarchiv
| Frau P. Nennmann | |
| Fachbereich / Sachgebiet III.2 Baufachliche Dienste und Bauaufsicht Neues Rathaus, Zimmer 213 // 2. OG Teichenweg 1 37574 Einbeck Telefon: 05561 916-213 E-Mail: bauaufsicht@einbeck.de | |
| Frau C. Schönwälder | |
| Fachbereich / Sachgebiet III.2 Baufachliche Dienste und Bauaufsicht Neues Rathaus, Zimmer 213 // 2. OG Teichenweg 1 37574 Einbeck Telefon: 05561 916-213 Telefax: 05561 916-500213 E-Mail: bauaufsicht@einbeck.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.




