Wahlen
Hier erhalten Sie einen Überblick über wichtige Dienstleistungen für Einbecker Bürgerinnen und Bürger.
Sofern Sie unter den unten aufgeführten Stichworten keine Informationen zu Ihrem Anliegen finden, empfehlen wir Ihnen die Eingabe eines ähnlichen oder sinnverwandten Stichwortes in die Suchmaske.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Ilsemann | 05561 916 112 | ![]() |
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Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
weitere Infos zu Wahlen in Einbeck
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.