Corona
Bürgertelefon des Landkreises Northeim
05551 - 708 8080
E-Mail: info@landkreis-northeim.de
Informationen zu Corona-Test-Möglichkeiten im Landkreis Northeim
Impfhotline des Landes Niedersachsen
Mo. – Sa.: 08:00 - 20:00 Uhr
Telefon: 0800 – 99 88 66 5
Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung
12.04.2021
Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung
29.03.2021
Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung
13.03.2021
Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung
08.03.2021
Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung
12.02.2021
Angesichts zahlreicher Anfragen weist die Stadtverwaltung Einbeck nochmals darauf hin, dass für die Terminvergabe in den Impfzentren ausschließlich die von der Landesregierung verantwortete Telefonnummer 0800 99 88 665 bzw. die Homepage www.impfportal-niedersachsen.de genutzt werden kann. Die Stadtverwaltung hat hierbei leider keinerlei Einfluss.
Für Beschwerden über das System der Terminvergabe und die damit zusammenhängenden Wartezeiten ist das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (www.ms.niedersachsen.de) zuständig.
Entgegen anders lautender Aussagen weist die Stadtverwaltung außerdem darauf hin, dass die Firma „Garten & Grün“ keine Transportfahrten zum Impfzentrum anbietet. Dies tun vielmehr die bekannten Taxiunternehmen.
Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung
26.01.2021
Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung
08.01.2021
Die Dienststellen der Stadtverwaltung bleiben auch weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch bzw. per E-Mail auch für Terminvereinbarungen erreichbar.
Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung
23.12.2020
Aufgrund des erneuten Lockdowns schließt die Stadtverwaltung Einbeck ihre Dienststellen ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis mindestens zum 10. Januar 2021 für den Publikumsverkehr. Telefonische oder per eMail erfolgende Einzel-Terminvereinbarungen bleiben möglich, die Kontaktdaten der Mitarbeiter/innen sind auf www.einbeck.de unter „Rathaus => Mitarbeiter/innen“ zu finden. Die Einsichtnahme in öffentliche Bekanntmachungen (die ebenfalls unter www.einbeck.de zur Verfügung stehen), der Erwerb von Müll-Plaketten etc. ist nach vorheriger telefonischer oder eMail-Ankündigung ebenfalls möglich.
Zwischen Weihnachten und Neujahr schließt die Stadtverwaltung, wie auch in den vergangenen Jahren, vollständig.
Ob und in welchem Umfang es zu Schul- und Kindertagesstätten-Schließungen kommt, ist seitens des Landes Niedersachsen noch nicht entschieden.
Niedersächsische Verordnung überMaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2
(Niedersächsische Corona-Verordnung) Stand 12.12.2020
14.12.2020
Coronavirus; Bund-Länder-Beschluss vom 2. Dezember 2020
04.12.2020
Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vom 27. November 2020
30.11.2020
Corona-bedingte Schließung einer KiTa
Aufgrund mehrerer positiver Corona-Tests schließt die Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ am Deinerlindenweg in der Einbecker Kernstadt ab sofort. Die Kinder sowie das städtische Personal der Einrichtung begeben sich auf Empfehlung des Gesundheitsamtes in eine 14-tägige Quarantäne.
10.11.2020
Nieders. Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Corona-Virus vom 06.11.2020 (gültig bis 30.11.2020)
09.11.2020
Corona-bedingte Maßnahmen im Alten Rathaus/Standesamt
Das Alte Rathaus bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Die Standesbeamten sind für die Bürgerinnen und Bürger telefonisch zu erreichen und vergeben für persönliche Anliegen, gerne auch kurzfristig, Termine. Innerhalb des Gebäudes besteht für Besucher/innen durchgehend die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Eheschließungen finden auf Grundlage der tagesaktuellen Corona-Verordnung mit bis zu 18 Personen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen grundsätzlich im Trausaal des Alten Rathauses statt. Im Rathaus Kreiensen und im Heimatmuseum Greene ist die Teilnehmerzahl bei Trauungen auf 10 Personen begrenzt.
Während der Trauung ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht notwendig.
Das Trauzimmer im PS.Speicher steht zunächst bis zum 10. Januar 2021 nicht zur Verfügung.
03.11.2020
Corona-bedingte Maßnahmen der Stadtverwaltung
Aufgrund der Neufassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung ergeben sich ab dem heutigen Montag, zunächst bis einschließlich Montag, dem 30. November, folgende Veränderungen bei der Stadtverwaltung:
Die Rathäuser, die Tourist-Information und der Kommunale Bauhof bleiben geöffnet und sind weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten besuchbar. Innerhalb der Gebäude besteht für Besucher/innen allerdings nunmehr durchgehend die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Das StadtMuseum mit Radhaus bleibt für Besucher/innen geschlossen.
Die Stadtbibliothek bleibt für Besucher/innen geschlossen. Mittels der bereits seit mehreren Monaten eingerichteten kontaktlosen Medienschleuse können Medien allerdings weiterhin entliehen und zurückgegeben werden. Nähere Informationen hierzu und zur elektronischen Onleihe sind auf der Homepage der Stadtbibliothek veröffentlicht.
Die übrigen Einrichtungen der Stadtverwaltung bleiben unverändert geöffnet.
02.11.2020
Verordnung zur Änderung der Nds. Corona-Verordnung vom 30.10.2020 (gültig bis 30.11.2020)
02.11.2020
Niedersächsische Corona-Verordnung vom 07.10.2020 - mit Änderungen ab 23.10.2020 (Lesefassung)
23.10.2020
Allgemeinverfügung Nr. 11 und 12 des Landkreises Northeim vom 14.10.2020
- Sonderregelung für die Stadt Bad Gandersheim aufgehoben
14.10.2020
Niedersächsische Verordnung über Beherbergungsverbote zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Beherbergungs-Verordnung) vom 9. Okober 2020
09.10.2020
Niedersächsische Corona-Verordnung vom 07.10.2020 (gültig ab 09.10.2020)
08.10.2020
Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 31. Juli 2020 (gültig ab 01.08.2020)
03.08.2020
Niedersächsische Corona-Verordnung vom 10. Juli 2020
13.07.2020
Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus
06.07.2020
Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus
19.06.2020
Änderungsverordnung zur Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 5. Juni 2020
17.06.2020
Wiedereröffnung des Neuen Rathauses
Ab dem 15. Juni 2020 ist das Neue Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten wieder für den regulären Besucherverkehr geöffnet.
Bei Betreten des Rathauses und innerhalb des Gebäudes werden zur Sicherstellung des Infektionsschutzes folgende Hygienemaßnahmen zu befolgen sein:
Bitte informieren Sie sich an den Aushängen vor den Eingängen, welchen Eingang Sie nutzen müssen. Für das Bürgerbüro wird der Haupteingang gegenüber dem Parkplatz genutzt.
- Innerhalb des Gebäudes besteht für Besucher/innen Maskenpflicht.
- Bitte beachten Sie die bekannten Abstandsregelungen.
- Bitte befolgen Sie die Anweisungen des Sicherheitsdienstes, der innerhalb des Gebäudes die Abstandsregelungen überwacht.
- Bitte rechnen Sie mit Wartezeiten. Sofern das Anliegen nicht dringend ist, wird zur Vermeidung langer Wartezeiten empfohlen, nicht gleich an den ersten Tagen nach der Wiedereröffnung das Neue Rathaus zu besuchen.
Das Alte Rathaus bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Die Standesbeamten sind für die Bürgerinnen und Bürger telefonisch zu erreichen und vergeben für persönliche Anliegen, gerne auch kurzfristig, Termine.
Selbstverständlich finden auch weiterhin wie gewohnt Trauungen statt.
11.06.2020
Start der öffentlichen Führungen in Einbeck
Ab Pfingstsamstag, 30. Mai 2020, werden wieder öffentliche Führungen durch die Tourist-Information und ihre GästeführerInnen angeboten. Die Führungen sind auf maximal 9 Teilnehmer und 1 GästeführerIn beschränkt. Alle Teilnehmer müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen - mit Ausnahme der GästeführerInnen. Weiterhin gilt, Personen, die nicht zu einem Haushalt gehören, müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern wahren. Tickets für die Führungen können aufgrund der aktuellen Situation ausschließlich in der Tourist-Information in der Marktstraße 13 erworben werden.
Für Interessierte stehen bezüglich einer öffentlichen Stadtführung folgende Termine zur Verfügung: Montag bis Freitag um 14:30 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen um 11:00 sowie 14:30 Uhr. Im Falle von „Helles Bier und dunkle Schatten“ besteht die Möglichkeit immer am ersten Freitag des Monats ab 21:00 Uhr an einer Führung teilzunehmen. Nächster Termin ist
der 5. Juni.
Premiere feiert außerdem „Waldbaden“. Mit einer zertifizierten Waldpädagogin lässt sich so ein geführter Abstecher in den Einbecker Stadtwald ermöglichen. Der Termin für diese Führung ist Freitag, 12. Juni, um 16:00 Uhr.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die von Kayser produzierten Nasen-Mund-Bedeckungen in der Tourist-Information für 3,50 € zu erwerben.
28.05.2020
Terminvereinbarungen mit dem Bürgerbüro
Terminvereinbarungen mit dem Bürgerbüro Einbeck sind unter der Telefonnummer (05561) 916-566 oder unter (05561) 916-444 möglich.
27.05.2020
Sportausübung mit Einschränkungen wieder zulässig
Am 25.Mai ist eine weitere Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in Kraft getreten. Unter anderem ist ab sofort die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen der Stadt Einbeck einschließlich Ortschaften wieder zulässig, wenn
- diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
- ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
- Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden,
- Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie z. B. Schulungsräume, geschlossen bleiben,
- beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
- Zuschauer*innen ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie z. B. Trainer*innen, Betreuer*innen sowie Physiotherapeuten/-therapeutinnen auf das erforderliche Minimum vermindert wird.
Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen unter Einhaltung des Abstandes nach Punkt 2. betreten und genutzt werden.
Jeder Nutzer/Verein hat die Einhaltung der vorstehenden verbindlichen Beschränkungen eigenverantwortlich sicherzustellen. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbußen geahndet werden.
25.05.2020
Öffnung der Tourist-Information und des Kulturrings Einbeck!
Die Tourist-Information und der Kulturring Einbeck im Eickeschen Haus, Marktstraße 13, werden ab Dienstag, 26. Mai 2020, unter Einhaltung der bestehenden Hygiene- und Abstandsregularien wieder geöffnet.
Montag bis Freitag 10 – 17 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag 10 – 15 Uhr
Kulturring 05561 – 916 556 oder kulturring@einbeck.de
Tourist-Information 05561 – 916 555 oder touristinfo@einbeck.de
25.05.2020
Änderungsverordnung zur Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 22. Mai 2020
25.05.2020
Mund-Nase-Schutzmasken
Community-Masken-Sets mit Einbecker Logo bestehend aus einem Kunststoffträger mit Gummiband sowie zwei auswechselbaren waschbaren Filtereinsätzen sind in der Touristinformation im Eickeschen Haus, Marktstraße 13, und im StadtMuseum, Auf dem Steinwege 11/13, zum Preis von 3,50 € erhältlich.
18.05.2020
Abstandsgebot: Kontrollen auch an Himmelfahrt
Stadtverwaltung Einbeck bittet um Einhaltung der Kontaktbeschränkungen
„Corona ist nicht vorbei. Wir sind mitten drin bei der Bekämpfung dieses Virus. Daher muss auch an Himmelfahrt und natürlich auch bei gutem Wetter die aktuellen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Das gilt vor allem für den Mindestabstand von 1,5 m und die Bildung von Gruppen", erklärte Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek. „Picknick und Grillen sind in freier Natur weiterhin nicht erlaubt. Wanderungen mit Angehörigen zweier verschiedener Hausstände sind zulässig. Aber Gruppenbildungen mit Personen aus mehr als zwei Haushalten nicht. Verhalten Sie sich bitte so dass weder Sie sich, noch andere gefährden. Denken Sie auch daran dass die Gesundheitsbehörden und auch die Polizei an diesem Tag genauer hinschauen müssen. Bei Verstößen gegen die bestehenden Corona-Regeln drohen empfindliche Bußgelder. So kann ein Verstoß gegen das Abstandsgebot mit bis zu 150 Euro Bußgeld oder die Bildung von Gruppen mit Bußgeld bis zu 400 Euro pro Person geahndet werden. Das muss nicht sein! Daher meine Bitte: Halten Sie sich an die Regeln und feiern Sie Himmelfahrt fröhlich, aber vorsichtig und mit Abstand. So bleiben Sie und wir alle gesund", ergänzte Dr. Sabine Michalek.
18.05.2020
Hinweise zu Kontaktbeschränkungen
Ausweitung der bisherigen Zwei-Personen-Regel
Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auch zukünftig in der Regel auf höchstens zwei Personen beschränkt. Hiervon ausgenommen sind allerdings ab dem 11. Mai Zusammenkünfte von einer Person nicht nur mit den eigenen Angehörigen sondern auch mit Personen, die einem (einzigen) weiteren Hausstand angehören. Man darf sich also auch mit den Mitgliedern eines weiteren Hausstandes in der Öffentlichkeit, bspw. im Park oder auch mit einer anderen Familie oder einem anderen Paar im Restaurant treffen darf. Nach wie vor soll vermieden werden, dass sich Gruppen zum Beispiel zum Grillen treffen. Gerade die Kontaktbeschränkungen haben in den letzten Wochen dazu beigetragen, die Zahl der Neuinfektionen in einer gemeinsamen Anstrengung der ganzen Gesellschaft in den letzten Wochen stark zu reduzieren.
Private Feiern
Partys jeglicher Art sind daher weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Hochzeiten und Beerdigungen: Sie können im engsten Familien- und Freundeskreis begangen werden. Die Höchstgrenze liegt in beiden Fällen nun bei 20 teilnehmenden Personen.
13.05.2020
Abschiednehmen mit mehr Personen möglich
Aufgrund der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08.05.2020 ist das Abschiednehmen in den Friedhofskapellen der Stadt Einbeck unter der Einhaltung der Abstandsregelungen zulässig. Die Abschiednahme an der Grab- bzw. Beisetzungsstelle bleibt dem engsten Familien- und Freundeskreis mit nun maximal 20 Personen vorbehalten.
Die Auflagen der Friedhofsverwaltung im Rahmen der Verordnung sind wie folgt: Es muss sichergestellt sein, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Kapelle sowie beim Aufenthalt in der Kapelle einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht dem eigenen Hausstand angehört, einhält. Die Nutzung von Gegenständen, zum Beispiel Gesangbücher, durch mehrere Personen ist untersagt. Es sind Hygienemaßnahmen, durch die Veranstalter bzw. das Bestattungsinstitut, zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern. Hierzu zählen die Bereitstellung von Desinfektionsmittel und Mund-Nasen-Schützen. Das Tragen von Mund-Nase-Schutz ist dringend empfohlen. Die Veranstalter bzw. das Bestattungsinstitut ist verpflichtet, eine Kontaktliste der Teilnehmer*innen zu führen und diese nach der Trauerfeier an die Friedhofsverwaltung auszuhändigen. Diese Kontaktdaten, bestehend aus Vornamen, Familiennamen, die vollständige Anschrift und einer Telefonnummer, sind ausschließlich für die Zwecke des Infektionsschutzes aufzubewahren, dürfen zu keinem anderen Zwecke verwendet werden und sind nach drei Wochen unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten.
Die Taktung der Beisetzungen bleibt, aufgrund der Entzerrung, weiterhin zweistündlich.
Die Friedhofsverwaltung ist für den Publikumsverkehr vorerst eingeschränkt geöffnet. Telefonische Vereinbarungen treffen Sie bitte unter: 05561- 916611.
11.05.2020
Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020
11.05.2020
Friedhofskapellen eingeschränkt geöffnet
Die aktuellen Änderungen der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 06.05.2020 lassen die eingeschränkte Öffnung der Friedhofskapellen der Stadt Einbeck wieder zu. Ab sofort sind die Kapellen, unter Auflagen, für Trauerfeiern wieder geöffnet.
Die Auflagen der Friedhofsverwaltung im Rahmen der Verordnung sind wie folgt: Es muss sichergestellt sein, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Kapelle sowie beim Aufenthalt in der Kapelle einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht dem eigenen Hausstand angehört, einhält. Die Nutzung von Gegenständen, zum Beispiel Gesangbücher, durch mehrere Personen ist untersagt. Es sind Hygienemaßnahmen, durch die Veranstalter bzw. das Bestattungsinstitut, zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern. Hierzu zählen die Bereitstellung von Desinfektionsmittel und Mund-Nasen-Schützen. Das Tragen von Mund-Nase-Schutz ist dringend empfohlen. Die Veranstalter bzw. das Bestattungsinstitut ist verpflichtet, eine Kontaktliste der Teilnehmer*innen zu führen und diese nach der Trauerfeier an die Friedhofsverwaltung auszuhändigen. Diese Kontaktdaten sind ausschließlich für die Zwecke des Infektionsschutzes aufzubewahren, dürfen zu keinem anderen Zwecke verwendet werden und sind nach drei Wochen unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten.
Die Anzahl der genehmigten Teilnehmer*innen an Beerdigungen hat sich mit der Verordnung vom 06.05.2020 nicht geändert. Gemäß §3 ist die Teilnahme an Beisetzungen nur im engsten Familien- und Freundeskreis mit maximal zehn Personen gestattet.
Die Taktung der Beisetzungen bleibt, aufgrund der Entzerrung, weiterhin zweistündlich.
Die Friedhofsverwaltung ist für den Publikumsverkehr vorerst eingeschränkt geöffnet. Telefonische Vereinbarungen treffen sie bitte unter: 05561- 916611.
07.05.2020
Spielplätze werden unter Auflagen wieder freigegeben
Am Mittwoch wird gemäß Rechtsverordnung des Landes Niedersachsen die Nutzung öffentlicher Spielplätze wieder zugelassen. Dabei sind folgende Vorgaben zu beachten:
Die Nutzung ist durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr unter Aufsicht einer volljährigen Person zulässig.
Jede Person muss während des Aufenthalts auf dem Spielplatz einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhalten.
Die Stadtverwaltung begrüßt, dass die zahlreichen städtischen Spielplätze in der Kernstadt und den Ortschaften wieder geöffnet werden dürfen und bittet alle Nutzer dringend, die genannten Vorgaben einzuhalten.
04.05.2020
Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 24. April 2020
24.04.2020
Stadtverwaltung schließt weiterhin für Besucherinnen und Besucher - Terminvereinbarung sind aber in dringenden Fällen möglich
Zur Vermeidung des Infektionsrisikos mit dem Coronavirus bleiben sämtliche Dienststellen der Stadt Einbeck weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Nur das Bürgerbüro in Kreiensen wird ab Donnerstag bei eingeschränktem Zugang wieder zu den gewohnten Zeiten öffnen.
Die Dienststellen sind aber besetzt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch und per E-Mail und ab Donnerstag den 23. April 2020 auch eingeschränkt persönlich für dringende Anliegen erreichbar. Dabei ist es notwendig, vorab telefonisch oder per eMail einen Termin zu vereinbaren. Hierzu kann man sich unmittelbar an die bzw. den für das Anliegen zuständige/n Mitarbeiter/in der Stadtverwaltung wenden. Durchwahlen und eMail-Adressen finden sich auf www.einbeck.de in der Rubrik „Stadt und Bürger => Rathaus". Daneben kann die Stadtverwaltung auch über die zentrale Rufnummer (05561-) 9160 (ggf. mit etwas Wartezeit) oder die eMail-Adresse stadtverwaltung@einbeck.de kontaktiert werden. Dabei bittet die Stadtverwaltung die Besucherinnen und Besucher die derzeitigen Abstands- und Hygieneregelungen zu beachten, eigene Stifte mitzubringen und den Austausch von Unterlagen auf das Nötigste zu beschränken.
21.04.2020
Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020
20.04.2020
Öffnung der Dienststellen der Stadtverwaltung
Nach dem gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder wird es in Kürze erste Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen geben. Die Regelungen, mit denen der Beschluss in den einzelnen Bundesländern umgesetzt wird, werden derzeit von der Landesregierung erarbeitet.
Teile der Stadtverwaltung Einbeck werden voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche wieder für persönlichen Besucherverkehr eröffnet. Näheres dazu wird Anfang nächster Woche bekanntgegeben. Notwendig wird es aber in jedem Fall sein, vorab telefonisch oder per eMail einen Termin zu vereinbaren. Hierzu kann man sich unmittelbar an die bzw. den für das Anliegen zuständige/n Mitarbeiter/in der Stadtverwaltung wenden. Durchwahlen und eMail-Adressen finde sich auf www.einbeck.de in der Rubrik „Stadt und Bürger => Rathaus". Daneben kann die Stadtverwaltung auch über die zentrale Rufnummer (05561-) 9160 (ggf. mit etwas Wartezeit) oder die eMail-Adresse stadtverwaltung@einbeck.de kontaktiert werden.
16.04.2020
Allgemeinverfügung des Landkreises Northeim
Anpassung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Landkreises Northeim zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hinsichtlich Abhol- und Lieferdienste für Eisdielen und Eiscafés.
09.04.2020
Netzwerk HUmAN
Im Landkreis Northeim entsteht das Netzwerk HUmAN.
Momentan 14 Organisationen, deren Aufgaben und Ziele darin bestehen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten „Hilfen in Zeiten von Corona" anzubieten, möchten dort mit anpacken, zuhören und mit Worten helfen, wo es gebraucht wird.
Hilfesuchende finden im Internet unter www.human-northeim.de Beratungs- und Hilfeangebote, die ständig aktualisiert werden.
Eine Telefon-Hotline wird wohl voraussichtlich kommende Woche verfügbar sein, um mit Menschen zu sprechen, die keinen Zugang zum Internet nutzen. Diese Initiative der bürgerschaftlichen Hilfe wird allen Bewohnern des Landkreises Northeim angeboten.
09.04.2020
Online-Angebot www.freiwillige-helfen-jetzt.de des BMFSFJ gestartet
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute das BMFSFJ-Online-Angebot www.freiwillige-helfen-jetzt.de freigeschaltet. Die Online-Plattform will lokale und regionale Kontakte erleichtern zwischen Freiwilligendienstleistenden aus BFD, FSJ und FÖJ (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligem Sozialen Jahr und Freiwilligem Ökologischen Jahr), die im Moment nicht an ihren eigentlichen Einsatzorten tätig sein können, weil diese eingeschränkt oder geschlossen sind. Wenn die Freiwilligen gerne außerhalb ihrer eigentlichen Einsatzstelle helfen möchten, dann können sie das in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, die aktuell jede hilfsbereite Hand willkommen heißen – sei es in kommunalen Bereichen, im öffentlichen Gesundheitswesen, in der Pflege oder bei den großen Lebensmittel-Verteilstellen der Tafeln. Es gibt unzählige kleine und große Tätigkeiten, bei denen die Zahl der Helferinnen und Helfer und die Flexibilität ihres Einsatzes ganz wesentlich darüber entscheiden, wie gut unser Land diese Tage und Wochen bewältigt.
Viele Einsatzstellen in den Freiwilligendiensten BFD, FSJ und FÖJ haben wegen der Corona-Pandemie derzeit ihren Betrieb stark eingeschränkt oder ganz geschlossen. Damit dies nicht zulasten der Freiwilligen geht, laufen die Zahlungen des Bundes für Taschengeld und Sozialversicherung grundsätzlich genauso weiter, als ob diese ihren Dienst regulär leisten würden. Gleichzeitig besteht bei vielen Freiwilligen der Wunsch, trotz der geschlossenen Einsatzstelle an anderer Stelle auszuhelfen.
08.04.2020
Zur Vermeidung des Infektionsrisikos mit dem Coronavirus bleiben bis einschließlich 18. April sämtliche Dienststellen der Stadt Einbeck für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiter sind aber telefonisch (05561 916-0) und per E-Mail (stadtverwaltung@einbeck.de) zu erreichen. In dringenden, unaufschiebbaren Fällen können telefonisch Termine vereinbart werden.
17.03.2020
Wir halten zusammen
Kreisweite Übersicht von Hilfsangeboten
In vielen Städten und Gemeinden haben sich bereits Freiwillige in Netzwerken oder Gruppen zusammengeschlossen, um anderen Menschen während der Corona-Epidemie zu helfen. Einkäufe, Apothekengänge oder andere Besorgungen werden für die Menschen übernommen, die ihr Haus nicht verlassen können oder sollen.
Der Landkreis Northeim lädt alle freiwilligen Helferinnen und Helfer und auch die bereits gegründeten Projekte, Netzwerke und Gruppierungen ein, ihre Hilfsangebote auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-northeim.de/wirhaltenzusammen zu veröffentlichen.
Alle hinterlegten Angebote fließen in einer PDF zusammen, die wiederum jede Organisation, aber auch jeder Einzelne in unserem Landkreis einsehen, ausdrucken und nutzen kann. Vielleicht finden sich dadurch Unterstützungsangebote, die derzeit noch nicht abgedeckt sind.
„Die Corona-Epidemie führt zu einem großen solidarischen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Ich bin beeindruckt über das Engagement und die verbreitete Bereitschaft, anderen zu helfen“, erklärt Landrätin Astrid Klinkert-Kittel.
Viele weitere Informationen zum Corona-Virus, die aktuellen Fallzahlen im Landkreis Northeim, die häufigsten Fragen und Antworten und hilfreiche Links finden Sie auf www.landkreis-northeim.de/coronavirus
02.04.2020
Stärkung der heimischen Wirtschaft
Zur Stärkung der Einbecker Einzelhändler, Gastronomen, Unternehmer und Kulturschaffenden wird das Gutschein-Portal http://stadtgutschein-einbeck.de empfohlen.
Eine Kontaktliste von z. Zt. erreichbaren Unternehmen und Gastronomen ist hier zu finden.
30.03.2020
Neue zentrale Hotline der Landesregierung steht ab heute zur Verfügung
Pistorius: „Wir wollen dem enormen Informationsbedarf der Menschen in unserem Land gut, verständlich und transparent gerecht werden"
Die Niedersächsische Landesregierung stellt für Fragen der Bürgerinnen und Bürger ab sofort von montags bis freitags von 8 Uhr bis 22 Uhr eine neue, zentrale Hotline zur Verfügung. Die Hotline ist unter der folgenden Telefonnummer erreichbar:
+49 (0) 511 120 6000
Diese vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport für die Landesregierung geschaltete neue Hotline soll allgemeine, direkt verfügbare Informationen zum Coronavirus und seinen Folgen unmittelbar geben, ansonsten aber der Vermittlung zu anderen Ansprechpart-nerinnen und Ansprechpartnern aus verschieden Bereichen der Landesregierung dienen.
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Die Niedersächsische Landesregierung will dem enormen Informationsbedarf der Menschen in unserem Land gut, verständlich und transparent gerecht werden. Unser oberstes Ziel ist es, seriös zu informieren sowie Verunsicherungen und der Verbreitung von Fake-News entgegenzuwirken. Wer auf der zentralen Hotline anruft, erhält Informationen rund um das Coronavirus. Erläutert werden beispielsweise die Maßnahmen zur Umsetzung des Infektionsschutzes und aktuelle Entwicklung rund um die Corona-Pandemie." Bei spezifischen Fragestellungen wird an passende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner innerhalb der Landesregierung vermittelt.
Die Landesregierung hat bereits am 26. Februar 2020 eine zentrale Internetseite mit umfassenden Informationen und zahlreichen FAQs eingerichtet. Diese Seite enthält sowohl allgemeine Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch spezifische Hinweise für Eltern und Kinder, für Beschäftigte und Unternehmen, für Rettungsdienste und Krankenhäuser sowie einige weitere Gruppierungen. Abzurufen ist sie unter:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus
Zu diesen Themen sind spezifische Hotlines zu den Folgen des Coronavirus geschaltet:
.
Gesundheit: +49 (0) 511 4505 555
(Mo. - Fr. 9 - 18 Uhr)
Land- und Ernährungswirtschaft: +49 (0) 511 120 2000
(Mo. - Fr. 9 - 17 Uhr)
Wirtschaft und Arbeit: +49 (0) 511 120 5757
(Mo. - Fr. 8 – 20 Uhr)
Darüber hinaus haben die Ministerien weiterführende Informationen auf den jeweiligen Internetauftritten zur Verfügung gestellt.
26.03.2020
Corona-Informationen für Unternehmen
Um Ihr Unternehmen in der momentanen Situation bestmöglich zu unterstützen, stellen wir hier Informationen zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Verfügung.
25.03.2020
Beerdigungen können weiterhin stattfinden
Aufgrund der neuen Allgemeinverfügungen sind die Bedingungen für Beerdigungen anzupassen. Bestattungen finden weiterhin statt, jedoch mit der Personenbegrenzung auf zehn Personen. Anmeldungen und Terminvereinbarungen erfolgen weiterhin über den Kalender der Friedhofsverwaltung durch die Bestatter. Um die Beisetzungen zeitlich zu entzerren wird die Taktung auf zwei Stunden festgelegt. Da die Sargbestattungen aufgrund der Bestattungsfristen Vorrang haben, behält sich die Friedhofsverwaltung vor, die Termine für Urnenbestattungen festzulegen bzw. zu schieben. Trauerfeiern in den Kapellen sind weiterhin untersagt.
Die Friedhofsverwaltung ist für den Publikumsverkehr geschlossen, aber telefonisch erreichbar unter 05561-916611.
Diese Maßnahmen werden zum Schutz aller getroffen!
23.03.2020
Liebe Einbeckerinnen,
liebe Einbecker,
„Es ist ernst, nehmen Sie es auch ernst!
Nicht umsonst hat die Bundeskanzlerin am Mittwoch genau diese Worte gewählt.
Folgen Sie bitte strikt den Anweisungen, die momentan ausgesprochen werden. Ich weiß, es fällt schwer, soziale Kontakte auf ein Mindestmaß zu beschränken. Aber nur so können wir die exponentielle Ausbreitung des Virus verlangsamen, die Zahl der Infizierten verlangsamen und unserem Gesundheitssystem die nötige Zeit verschaffen, sich vorzubereiten.
Jede und jeder Einzelne ist jetzt wichtig, nur so kann es funktionieren. Seien Sie solidarisch.
Bleiben Sie zu Hause!
Ich danke besonders denen, die nicht ins homeoffice gehen können und für uns alle unsere Versorgung aufrecht erhalten: Ärzte, Pflegekräfte, Rettungsdienste, Verkäuferinnen und Verkäufer, alle ihren Dienst „draußen“ tun und damit unser System am Laufen halten. In KiTas und Schulen sind Notgruppen, in denen Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer dafür sorgen, dass die Kinder derer, die arbeiten müssen, betreut werden.
Sagen Sie diesen Menschen danke oder schenken Sie Ihnen ein Lächeln!
Lassen Sie uns zeigen, dass wir als Gesellschaft „zusammen stehen“ – dadurch, dass wir gerade nicht zusammen stehen und uns treffen.
Sie alle können helfen! Bieten Sie Nachbarschaftshilfe an z.B. beim Einkaufen, telefonieren, skypen Sie mit Angehörigen oder Menschen, die in Quarantäne sind.
Und noch einmal der Hinweis:
Sollten Sie Hilfe benötigen oder das Gefühl haben, dass Ihr Nachbar/ Ihre Nachbarin Hilfestellung benötigt, die Sie nicht mehr leisten können, erreichen Sie das Projekt „Helfende Hände“ unter folgenden Kontaktdaten
www.diakoniestiftung-einbeck.de
Telefonnummer des Diakonischen Werkes Leine-Solling 05561 1004
Stadt Einbeck: Telefonnummer 05561 916 444 zu den üblichen Geschäftszeiten oder
Hier stehen Menschen bereit, die Ihre Versorgung in die Wege leiten können.
Wir in der Stadtverwaltung sind weiterhin telefonisch unter 05561 916 – 0 oder per mail für Sie da!
In dringenden Fällen, die eine persönliche Vorsprache erfordern, werden auch Termine vergeben.
Informieren können Sie sich auch auf der Internetseite der Stadt Einbeck unter www.einbeck.de. Diese aktualisieren wir laufend.
Ich bitte Sie noch einmal herzlich, schränken Sie Ihre sozialen Kontakte massiv ein. Halten Sie sich bitte an die Verfügungen und setzen Sie die Hygienehinweise (Händewaschen, Abstand halten usw.) konsequent um. Nur so können wir weitere Einschränkungen vermeiden. Und nur so können wir die Kreise alle zusammen meistern!
Herzlichen Grüße
Ihre Bürgermeisterin
Sabine Michalek
Bleiben Sie behütet und gesund! Handeln Sie mit Herz und Verstand!
20.03.2020
Bürgermeisterin hat Krisenstab erweitert – Handeln mit Handeln mit Herz und Verstand ist das Gebot der Stunde
Angesichts der dynamischen Entwicklung der Corona-Situation hat Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek den Krisenstab über das Rathaus hinaus ausgeweitet. Seit Sonntag wurden in kontinuierlichen Telefonkonferenzen u.a. mit der Führung der Feuerwehr, der Hilfsorganisationen, dem Einbecker Bürgerspital, der Diakonie sowie Vertretern der Ärzteschaft die Koordinierungsarbeiten vorangebracht. Dabei stehen derzeit die Versorgung von Bedürftigen, Transportfragen, die Vorbereitung und Erweiterung der Raumkapazitäten des Bürgerspitals sowie die Aufrechterhaltung der ambulanten medizinischen Versorgung im Stadtgebiet im Vordergrund. "Wir hoffen natürlich alle, dass diese Maßnahmen nicht zum Tragen kommen müssen, aber wir müssen vorbereitet sein", so Dr. Michalek in einer Mitteilung. Das Allerwichtigste sei nun, dass wirklich jeder Einzelne begreife, wie ernst die Lage sei, und dass die Einschränkung sozialer Kontakte und die zwingende Einhaltung von Abstand das Gebot der Stunde sei. Hier sei die Intelligenz und die Verantwortung jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers absolut gefragt und notwendig.
19.3.2020
Hinweis der Bundesanstalt für Arbeit: Kurzarbeit; Antragsformulare
Die Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind derzeit häufig überlastet, so dass die Anträge/Formulare aufgrund der hohen Zahl der Zugriffe oftmals nicht heruntergeladen werden können. Um den Betrieben ungeachtet dessen einen schnellstmöglichen und unbürokratischen Zugang zu den Anträgen/Formularen zu ermöglichen, stellen wir hier die Anträge/Formulare zur Verfügung.
19.03.2020
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Corona-Pandemie bestimmt nun unseren Alltag. Bundes- und Landesregierung haben aufgrund der Empfehlungen von ausgewiesenen Fachleuten zahlreiche Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens angeordnet, die wir auf kommunaler Ebene entsprechend umsetzen.
Diese Einschränkungen sind dringend notwendig, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, um unsere Gesundheitssysteme nicht zu überfordern. Jede und jeder Einzelne von uns kann mit seinem persönlichen Verhalten dazu beitragen, Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen zu schützen. Deshalb bitte ich Sie herzlich, dass wir alle unsere sozialen Kontakte auf den Prüfstand stellen und sie einschränken, wo immer das möglich ist.
Gesunde helfen so freiwillig Kranken, Stärkere übernehmen Verantwortung für Schwächere - das wünsche ich mir für unser Einbeck.
Und noch einmal der Hinweis:
Sollten Sie Hilfe benötigen oder das Gefühl haben, dass Ihr Nachbar/ Ihre Nachbarin Hilfestellung benötigt, erreichen Sie das Projekt helfende Hände unter folgenden Kontaktdaten
www.diakoniestiftung-einbeck.de
Telefonnummer des Diakonischen Werkes Leine-Solling 05561 1004
Stadt Einbeck: Telefonnummer 05561 916 444 zu den üblichen Geschäftszeiten oder
Hier stehen Menschen bereit, die Ihre Versorgung in die Wege leiten können.
Bleiben Sie behütet und gesund, und handeln Sie verantwortungsvoll und solidarisch!
Ihre
Sabine Michalek
18.03.2020
Pressemeldung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zur Liquiditätshilfe des Landes Niedersachsens
17.03.2020
Allgemeinverfügungen des Landkreises Northeim
- -zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Northeim
- Zur Ausweitung kontaktreduzierender Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen nach § 2 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) und zur Einstellung des Betriebs von Einrichtungen der Tagespflege i.S.v. § 2 Abs. 7 NuWG
17.03.2020
Liebe Einbeckerinnen und Einbecker,
wie gestern schon berichtet, arbeitet die Stadt gemeinsam mit den Hilfsorganisationen und der Diakonie Stiftung am Aufbau eines Netzwerkes, um die Versorgung ganz besonders unserer älteren und hilfsbedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern auch während der Corona Pandemie sicherzustellen.
Mitarbeiter dieser Organisationen werden in Absprache mit der Verwaltung und mit Hilfe von Ehrenamtlichen dafür Sorge tragen, dass Einkäufe erledigt werden und auch die Versorgung von Medikamenten in Absprache mit den Hausärzten gegeben bleibt. Selbstverständlich vertraulich und unter dem Dach des Datenschutzes. Auch wurde jetzt der erste professionelle Lieferdienst in der Stadt in das Netzwerk einbezogen.
Die ersten freiwilligen Helfer haben sich bereits auf der Webseite www.diakoniestiftung-einbeck.de registriert. Herzlichen Dank dafür!
Ehrenamtliche können sich weiterhin auf dieser Homepage registrieren, sich aber auch ab sofort unter der Telefonnummer des Diakonischen Werkes Leine-Solling 05561 1004 melden.
Weiterhin ist auch bei der Stadt Einbeck eine Registrierung unter der Telefonnummer 05561 916-444 zu den üblichen Geschäftszeiten oder der Mailadresse helfendehaende@einbeck.de möglich.
Sollten Sie Hilfe benötigen oder das Gefühl haben, dass Ihr Nachbar/ Ihre Nachbarin Hilfestellung benötigt, erreichen Sie uns unter den gleichen Kontaktdaten. Wir werden hier die Details mit Ihnen besprechen und eine Versorgung in die Wege leiten.
Bleiben Sie weiterhin behütet und gesund.
Ihre
Sabine Michalek
17.03.2020
Friedhofskapellen der Stadt Einbeck gesperrt
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus werden in den Trauerhallen der Stadt Einbeck, mit Ausnahme der bereits gebuchten, bis auf Weiteres keine Trauerfeiern mehr durchgeführt.
Die Bestattungen finden wie gewohnt statt. Es besteht die Möglichkeit, in möglichst kleinem Kreis am Grab vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Anmeldungen und Terminvereinbarungen erfolgen weiterhin über den Kalender der Friedhofsverwaltung durch die Bestatter. Um die Beisetzungen zeitlich zu entzerren wird die Taktung auf zwei Stunden festgelegt.
Da die Sargbestattungen aufgrund der Bestattungsfristen Vorrang haben, behält sich die Friedhofsverwaltung vor, die Termine für Urnenbestattungen festzulegen bzw. zu schieben.
Wir bitten von direkter persönlichen Kontaktaufnahmen in der Friedhofsverwaltung Abstand zu nehmen. Gern können sie uns telefonisch unter 05561-916611 erreichen.
Die Maßnahmen führen wir zu Ihrem und unserem Schutz durch und hoffen auf Ihr Verständnis.
17.03.2020
Stadtwerke Einbeck haben Kundenservice ab sofort eingeschränkt
Aufgrund der aktuellen Lage und um die Ausbreitung des Corona Virus (COVID 19) einzudämmen, haben die Stadtwerke Einbeck den Kundenservice zurzeit nur in dringenden Fällen geöffnet.
Sie erreichen uns aber weiterhin telefonisch unter 05561/942-0, per Mail unter kundenservice@stadtwerke-einbeck.de oder über unseren Online-Service unter www.stadtwerke-einbeck.de
Der Störungsdienst ist unter der Telefonnummer 05561/942-0 zu erreichen.
Änderungen der Bankverbindung, der Abschlagshöhe, sowie An-, Um- oder Abmeldungen oder auch Tarifwechsel können unabhängig rund um die Uhr im Online-Service der Stadtwerke Einbeck unter www.stadtwerke-einbeck.de vorgenommen werden.
Die Stadtwerke Einbeck bitten um Verständnis!
16.03.2020
Hallenbad ab sofort geschlossen
Aufgrund der aktuellen Lage und um die Ausbreitung des Coronavirus (COVID 19) einzudämmen, bleibt das Einbecker Hallenbad bis auf Weiteres geschlossen.
Die Stadtwerke Einbeck bitten um Verständnis.
16.03.2020
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir erleben mit Ausbruch der Corona Pandemie Zeiten, die wir sie so noch nicht erlebt haben.
Es zeigt uns, dass wir mit allem medizinischen Wissen, mit allem technischen Knowhow und mit all unserer Lebenserfahrung an Grenzen stoßen, die wir uns noch vor kurzer Zeit nicht hätten vorstellen können.
Uns allen sind die Auflagen, die unser normales Leben derzeit einschränken, bekannt. Um eine zu schnelle Ausbreitung des Covid-19 Virus zu vermeiden, sind wir gehalten, diese Auflagen einzuhalten. Und wir müssen jetzt solidarisch handeln.
Deshalb muss die Versorgungslage der Einwohnerinnen und Einwohner, und ganz besonders die unserer älteren und hilfsbedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger gewährleistet sein! Für diese Zielgruppe bedarf es einer besonderen Fürsorge, da die alleinige Versorgung möglicherweise nicht bei jedem durch Familie oder Nachbarn gegeben ist.
Hier arbeiten wir gerade gemeinsam mit den Hilfsorganisationen der Diakonie Stiftung am Aufbau eines Netzwerkes! Mitarbeiter dieser Organisationen werden in Absprache mit der Verwaltung und mit Hilfe von Ehrenamtlichen dafür Sorge tragen, dass Einkäufe oder auch die Versorgung von Medikamenten in Absprache mit den Hausärzten gegeben ist. Selbstverständlich vertraulich und unter dem Dach des Datenschutzes.
Wer sich als freiwilliger Helfer einbringen möchte, kann sich ab sofort auf der Webseite
www.diakoniestiftung-einbeck.de registrieren lassen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten geben wir Ihnen in Kürze bekannt.
Auf den Ortschaften ist die Vernetzung mit Nachbarn und Freunden meist sehr gut gegeben. Bitte wenden Sie sich hier an Ihren Ortsbürgermeister, Ihre Ortsbürgermeisterin, sollten Sie Hilfe benötigen! Auch für Sie steht dann die oben genannte Hilfe selbstverständlich zur Verfügung.
Seien Sie versichert, dass Sie auch in der derzeitigen Lage so gut wie möglich versorgt werden! Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen!
Bleiben Sie behütet und gesund!
Ihre
Sabine Michalek
16.03.2020
Liebe Einbeckerinnen und Einbecker,
ab sofort bis einschließlich 20.3.2020 bleibt die Stadtverwaltung einschließlich der Außenstellen (Bürgerbüro Kreiensen, Standesamt, Museum u. Archiv, Bibliothek, Kulturring u. Touristinfo sowie der Kommunale Bauhof) für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aber weiterhin telefonisch und per mail (mit Ausnahme des Bürgerbüros Kreiensen) erreichbar und stehen in dringenden, unaufschiebbaren Fällen nach vorheriger Terminabsprache zur Verfügung. Die öffentlichen Sitzungen der Ortsräte Flecken Greene, Andershausen-Kuventhal, Opperhausen, Immensen, Hullersen und Bentierode finden nicht statt.
Die telefonische Erreichbarkeit der Verwaltung über die zentrale Rufnummer 05561 916-0 ist täglich sichergestellt. Und zwar: Montag und Dienstag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Mittwoch von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Donnerstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr.
Dies dient dazu, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um unseren Dienstbetrieb dauerhaft aufrecht erhalten zu können.
Notwendige Informationen erhalten Sie jederzeit über die Internetseite der Stadt.
Danke für Ihr Verständnis!
Ihre
Sabine Michalek
16.03.2020
Liebe Einbeckerinnen und Einbecker,
im Landkreis Northeim sind bisher fünf Coronafälle (Stand 14.3.2020) bestätigt.
Die Stadt Einbeck und der eingerichtete Krisenstab wird regelmäßig über die aktuelle Lage informiert und passt ihre Maßnahmen kontinuierlich entsprechend an.
Wichtig ist uns in der momentanen Situation, die Bevölkerung sachlich, umfassend und aktuell zu informiert zu halten und gezielt Maßnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Dabei sind wir auch auf Ihre Umsicht und Ihre Mithilfe angewiesen.
Für spezielle Informationen und bei konkreten Fragen rund um das Thema Corona steht Ihnen der Landkreis Northeim mit seiner Homepage und mit seinem Bürgertelefon unter der Nummer 05551 7088080 zur Verfügung.
Bitte halten Sie sich weiterhin an die Empfehlungen und Hygieneregeln des Robert-Koch-Institutes.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Sabine Michalek
14.03.2020
Haus der Jugend schließt bis 18. April
Das Haus der Jugend Einbeck schließt bis zum 18. April . es finden keine Veranstaltungen, Kursangebote oder Gruppentreffen statt. Telefonische Infoirmationen sind werktags zwischen 10 und 15 Uhr erhältlich unter 05561 2155.
14.03.2020
Eingeschränkte Öffnungszeiten im EinKiFaBü
Ab Montag ist das Kinder- und Familienservicebüro täglich nur von 14.00 Bis 16.00 Uhr für Notberatungen geöffnet.
Alle Krabbelgruppen und Gruppen finden bis auf weiteres nicht mehr statt.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
14.03.2020
Absage Veranstaltungen des Kulturrings und Fremdveranstaltungen im Wilhelm-Bendow-Theater
Der Kulturring Einbeck verschiebt die folgenden Veranstaltungen aufgrund der aktuellen Entwicklung
der Neu-Infektionen mit dem Virus COVID-19:
Samstag, 21.03.2020 „Pasión de Buena Vista“ verschoben bis auf weiteres
Freitag, 27.03.2020 „Emmi & Willnowsky“ Ersatztermin für den 27.11.2020 geplant
Alle gekauften Tickets behalten ihre Gültigkeit, da mögliche Ersatztermine gesucht werden.
Aufgrund von eventuellen Terminkonflikten im Tournee-Geschäft ist dies jedoch nicht einfach
und benötigt etwas Zeit. Die neuen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Daher
können wir zurzeit in der Tourist-Information & Kulturring keine Tickets zurücknehmen und
erstatten.
Bezüglich der folgenden Veranstaltungen werden wir Sie demnächst informieren, wie der aktuelle
Sachstand zur Durchführung ist:
Freitag, 24.04.2020 „Günther, der Treckerfahrer“ (Fremdveranstalter FSR Unterhaltungsbüro
GmbH)
Samstag, 08.05.2020 „Brandheiß – gelöscht wird später
14.03.2020
Unterrichtsausfall und Kitaschließungen zur Eindämmung des Coronavirus
Entsprechend der Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums findet ab dem kommenden Montag, 16.03.2020, kein Unterricht mehr an öffentlichen allgemein und berufsbildenden Schulen statt. Nach bisherigem Stand soll die Maßnahme bis zum 18.04.2020 gelten.
Ausnahme: Für Abiturientinnen und Abiturienten findet ab dem 15.04.2020 Unterricht statt.
Auch an Schulen in freier Trägerschaft wird kein Unterricht stattfinden. Kindertageseinrichtungen, Horte und Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege bleiben ebenfalls bis zum 18.04.2020 geschlossen.
Für Beschäftigte aus sog. kritischen Infrastrukturen soll eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis maximal Schuljahrgang 8 in Schulen angeboten werden. Auch in Kindertagesstätten können Notgruppen gebildet werden. Diese Notbetreuung soll in kleinen Gruppen stattfinden und auf das notwendige Maß begrenzt werden.
Wie die Notbetreuung, die auf auf ein notwendiges Maß zu begrenzen ist, in den Grundschulen sowie in den Kindertagesstätten der Stadt Einbeck stattfinden wird, können Sie bei den jeweiligen Leitungen erfragen.
13.03.2020
Versteigerung der Fundsachen wird verschoben
Die am 07.03.2020 amtlich bekannt gemachte Versteigerung von Fundsachen am 18.04.2020 fällt auf Grund der außergewöhnlichen Ereignisse (Corona-Virus) aus.
Ein Ersatztermin wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
13.03.2020
Absage Sportlehrerung am 23.03.2020
Die für Montag, 23. März 2020, im Alten Rathaus geplante Sportlerehrung wird aus aktuellem Grund abgesagt.
Wir bitte um das Verständnis aller Beteiligten.
12.03.2020