Gleichstellungsbeauftragte
Sprechzeiten:
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Einbeck, Frau Simone Engelhardt, bietet Sprechzeiten
und nach telefonischer Vereinbarung an. Eine vorherige Telefonische Terminabsprache wird aufgrund der häufigen Termine außerhalb des Büros empfohlen.
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Mit Artikel 3, Absatz 2, Grundgesetz i.V.m. §§ 8 und 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat die Gleichstellungsbeauftragte einen klaren Verfassungsauftrag des Gesetzgebers als Grundlage für ihre Tätigkeit.
Sie berät und unterstützt die Verwaltung darin, den gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf innerhalb der Kommune zu erkennen und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechtes abzubauen. Dazu wirkt sie an allen Vorhaben, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter haben.
Daraus ergeben sich Aufgaben- und Arbeitsfelder, die sich über alle Lebens- und Arbeitsarbeitsbereiche erstrecken:
1. Anlauf-, Informations- und Kontaktstelle
2. Verwaltungsinterne Aufgaben
3. Gremienarbeit
4. Öffentlichkeitsarbeit
1. Anlauf- Informations- und Kontaktstelle
Die Gleichstellungsbeauftragte kann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen und bei Problemen am Arbeitsplatz vermitteln.
Den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Einbeck steht sie als Ansprechpartnerin in allen Fragen der Gleichstellung zur Verfügung. Dabei kann es sich um Benachteiligungen im Berufsalltag, Problemen in Folge von Trennung und Scheidung handeln, aber auch um Unterstützung für Frauen mit Gewalt- und Misshandlungserfahrungen.
2. verwaltungsinterne Aufgaben
Die Gleichstellungsbeauftragte berät die Dienststellenleitungen zu Gleichstellungsfragen. Sie unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Anliegen bei der Durchsetzung von Chancengleichheit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie ist an allen Personalauswahlverfahren zu beteiligen.
3. Gremienarbeit
Zu den ständigen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten zählt ihre regelmäßige Mitarbeit und Teilnahme in/an verwaltungsinternen Gremien und Arbeitsgruppen.
4. Öffentlichkeitsarbeit
Die Gleichstellungsbeauftragte informiert hier zu frauen- und gesellschaftspolitischen Themen.
Weitere Informationen zum Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten finden Sie im nachstehenden Flyer.
Ihre Ansprechpartnerin

Simone Engelhardt
Neues Rathaus
Teichenweg1
Zimmer 111 (1. OG)
Tel.: 05561 916-111
Fax: 05561 916500111
E-Mail: gleichstellung@einbeck.de