Stützmauer Salzderhelden
Im Oktober 2015 ist ein Teilabschnitt der Stützwand im Bereich zur Burganlage Salzderhelden eingestürzt, sodass die Einbecker Straße (K 524) sowie die Zufahrt umgehend gesperrt werden mussten. Nach den ersten Sicherungsmaßnahmen ist Ende November 2016 der erste Bauabschnitt des Aufbaus fertiggestellt.
Momentane Baumaßnahmen
Im Zeitraum vom 03.04.2018 bis voraussichtlich 27.07.2018 finden die Bauarbeiten für die Fortsetzung des Ersatzbaus eines Teilstücks der Stützwand im Bereich der Zufahrt zur Heldenburg/OT Salzderhelden statt.
Anforderungen an die Stützmauer
Maßgebend für die „Größe“ (Bemessung/Tragfähigkeit) einer Stützkonstruktion sind unter anderem nachfolgende, wesentliche Faktoren:
- örtliche Bodenverhältnisse
- Einwirkung aus Grund-, Oberflächen- und Sickerwasser
- Höhe des Geländesprungs
- Art und Größe der Verkehrslasten (z. B. Feuerwehrzufahrt)
- Anforderung an die Optik/Gestaltung
- verfügbares Baumaterial
- verfügbare Bauzeit
- Eignung des anstehenden Bodens zur Aufnahme von Ankern usw.
Diese Determinanten bestimmen die Größe bzw. Bemessung der Stützmauer, um den Anforderungen für den Schwerlastverkehr (Müll- und Baufahrzeuge, Feuerwehr, Krankentransporte usw. ) sowie Kleintransporter-/PKW-Ververkehr (Veranstaltungen, Events, Gastronomiebetrieb) gerecht zu werden. Ferner ist die eingestürzte Stützwand in Salzderhelden ist denkmalgeschützt und das örtliche Flurstück gehört ‒ jeweils zu 50 % ‒ dem Land Niedersachsen und der Stadt Einbeck.
Die gesamte Planung und Vorgehensweise ist daher mit dem NLD sowie dem Staatlichen Baumanagement Südniedersachsen abzustimmen. Insbesondere ist auch die Gestaltung der Stützmauer relevant, um sie in die vorhandene z.T. denkmalgeschützte Ortslage einzupassen.
Baugrunduntersuchung und Anforderungsprofil
Nach der provisorischen Sicherung der Einsturzstelle im Oktober 2015 und Bereitstellung von Haushaltsmitteln, ist seitens der Verwaltung der Auftrag für eine Baugrunduntersuchung erteilt worden. Aufgrund der Winterphase konnten die erforderlichen Rammsondierung erst Mitte Februar durchgeführt und anschließend ausgewertet werden (Laboruntersuchungen usw.). Der Bericht des Baugrundgutachtens ist am 21.03.2016 bei der Stadt Einbeck eingegangen. Als Empfehlung geht aus dem Gutachten hervor, die provisorisch erstellte Gabionenwand zurückzubauen und als zukünftige Böschungssicherung eine Bohrträgerbohlwand vorzusehen. Bei dieser Methode werden Stahlträger in vorgebohrte Löcher bis zur Böschungsfussebene einbetoniert und danach mit Stahlbetonbohlen schrittweise ausgefacht und sofort hinterfüllt. Die fertige Wand kann zur optischen Gestaltung mit Betontafeln oder Sandsteinquadern verblendet werden.
Als Böschungssicherung stehen aber viele Lösungen zur Verfügung, um ein technisches, wirtschaftliches, umweltfreundliches und nachhaltiges Optimum zu finden. Sehr häufig werden jedoch massive Stützkonstruktionen eingesetzt, die sich in der Art ihrer Lastabtragung unterscheiden, wie zum Beispiel:
- Gewichtsstützwände
- Winkelstützwände
- Bohrpfahlwände
- Spundwände
- Verankerte Konstruktionen/Ankerwände
Die vom Baugrundgutachter empfohlene Bohrträgerbohlwand stellt insgesamt eine wirtschaftliche Lösung dar, da sie raumsparend, beliebig verlängerbar und erschütterungsfrei hergestellt werden kann. Jedoch wird aufgrund des Einsatzes entsprechender Baugeräte die verkehrliche Nutzung der Einbecker Straße (K 524) und der Zufahrt zur Burganlage für die Dauer der Errichtung der Bohrträgerbohlwand nicht möglich sein.
In Abstimmung mit dem NLD sollten daher, auf Grundlage des aktuellen Baugrundgutachtens, drei Ingenieurbüros mit der Ausarbeitung von Alternativlösungen zu der empfohlenen Bohrträgerbohlwand aufgefordert werden, um eine Nutzung beider Straßen auch während der Bauphase zu ermöglichen.
Hinsichtlich der optischen Gestaltung der neuen Stützkonstruktion sowie bei der Erneuerung der Zufahrt zur Burganlage wurden im Einvernehmen mit dem NLD folgende Punkte festgeschrieben:
- Herstellung der Zufahrt zur Burganlage in Pflaster- oder Asphaltbau- weise auf Grundlage der „Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ sowie Einbau einer trockenen Steigleitung für Feuerlöschzwecke.
- Sicherung des Geländesprungs oberhalb der Zufahrt mit Gabionen (Auffüllung mit den vorhandenen Natursteinen) und Herstellung einer Tiefendrainage, die gemäß Baugrundgutachten zur Ableitung von bergseitig anfallendem Oberflächen- und Sickerwasser erforderlich ist.
- Teilabriss (ca. 10,00 m) einer denkmalgeschützten Natursteinmauer im unteren Bereich der Zufahrt zur Aufweitung und besseren Befahrbarkeit einer örtlichen Engstelle.
Bauweise
Bei der Festlegung für die zukünftige Böschungssicherung war ein wesentliches Kriterium die weitere verkehrsmäßige Nutzung der Einbecker Straße (K 524) sowie die Zufahrt zur Burganlage/“Burgschänke“ im Zeitraum der Bauausführung. Als Stützkonstruktion hat man sich daher unter anderem für eine Stahlbetonwand mit Rückverankerung entschieden.
Die an der Einsturzstelle als vorübergehende Sicherungsmaßnahme eingebauten Gabionen werden während der Bauausführung schrittweise zurückgebaut und die weitere Böschungs- sicherung wird durch Verpresspfähle und bewehrtem Spritzbeton gewährleistet. Der dadurch entstehende Baugruben- und Böschungsbereich wird anschließend mit unbewehrtem Beton aufgefüllt und ebenfalls an die Verpresspfähle angehängt. Danach erfolgt die Herstellung der eigentlichen Stahlbetonwand als neue Stützwand in einer Dicke von ca. 40 cm, die ebenfalls an die Verpresspfähle angehängt wird.
Um künftig eine einwandfreie Befahrbarkeit der Zufahrt für Rettungs- und Einsatzkräfte sowie den Schwerlastverkehr zu gewährleisten, ist es erforderlich, eine Engstelle im unteren Abschnitt aufzuweiten. Dafür ist der Teilabriss einer örtlichen Natursteinmauer auf einer Länge von ca. 10,00 m geplant. Für die anschließende Sicherung des so entstehenden Geländesprungs ist wiederum der Einbau von Gabionen beabsichtigt. Die Oberflächenbefestigung der Zufahrt ist in Asphaltbauweise vorgesehen und der Gesamtaufbau der Fahrbahn wird auf die zukünftige Verkehrsbelastung abgestimmt
Zeitvorgaben/Weiteres Vorgehen
Seitens der Verwaltung wurden für die Wiederherstellung des Einsturzbereiches Finanzmittel bereitgestellt, sodass ab dem Jahr 2016 ein Neubau der Stützwand geplant und ausgeführt wurde. Gleichzeitig wurde im Zuge dieses Vorhabens die Erneuerung eines Teilabschnitts der Zufahrt zur Burganlage mit vorgesehen.
Es ist eine Ausführung der Baumaßnahme in zwei Abschnitten beabsichtigt. Der Baubeginn war für den konstruktiven Teil (Betonarbeiten/erster Abschnitt) Ende August. Dieser wurde bis Ende November 2016 abgeschlossen. Im Rahmen des ersten Bauabschnitts wurden die an der Einsturzstelle provisorisch eingebauten Gabionen schrittweise zurückgebaut. Die zwischenzeitliche Böschungssicherung erfolgt durch Verpresspfähle sowie mit bewehrtem Spritzbeton. Der dadurch entstehende Bau-gruben- und Böschungsbereich wird anschließend mit unbewehrtem Beton aufgefüllt und ebenfalls an die Verpresspfähle angehängt. Die Arbeiten des ersten Bauabschnitts wurden damit abgeschlossen.
Die Herstellung der Zufahrt (Straßenbau- und Nebenarbeiten/2. Abschnitt) erfolgt dann ab 2018. Zwischen den Bauabschnitten werden die Arbeiten an der Heldenburg durch das Land Niedersachsen weitergeführt.
Bei der am 23.05.2017 stattgefundenen Submission haben sich insgesamt zwei Firmen beteiligt. Die eingegangenen Angebote haben die für den zweiten Bauabschnitt veranschlagten Kosten erheblich übertroffen, sodass die Finanzierung der Maßnahme nicht mehr gesichert ist und eine Auftragsvergabe daher nicht durchgeführt werden könnte.
Die Stadtverwaltung lässt den Zeitplan durch das beauftragte Ingenieurbüro überarbeiten und führte sodann im Winter 2017/2018 ein neues Vergabeverfahren durch. Am 13.12.2017 hat der Verwaltungsausschuss die Vergabe des zweiten Bauabschnitts beschlossen.
Im Zeitraum vom 03.04.2018 bis voraussichtlich 27.07.2018 finden die Bauarbeiten für die Fortsetzung des Ersatzbaus eines Teilstücks der Stützwand im Bereich der Zufahrt zur Heldenburg/OT Salzderhelden statt. Mit Abschluss der Arbeiten des jetzigen 2. Bauabschnitts ist die Gesamtbaumaßnahme des Ersatzneubaus der im Jahr 2015 eingestürzten Stützwand dann abgeschlossen und insgesamt fertiggestellt.
In der Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Land Niedersachsen wird im Rahmen des 2. Bauabschnitts die bisherige, provisorische Absturzsicherung zurückgebaut und die eigentliche Stahlbetonstützwand in einer Dicke von ca. 40 cm hergestellt. Weiterhin ist der Teilabriss einer im unteren Zufahrtsbereich zur Heldenburg befindlichen Natursteinmauer − zur Aufweitung und besseren Befahrbarkeit einer örtlichen Engstelle − auf einer Länge von ca. 10,00 m vorgesehen. Der so entstehende Geländesprung soll zukünftig mit einer Gabionenwand abgesichert werden.
Im Zuge der Gesamtmaßnahme ist ferner auch die Erneuerung der Zufahrt − ab Einbecker Straße bis Höhe Parkplatz „Burgschänke“ − mit eingeplant. Der Gesamtaufbau der neuen Fahrbahn wurde auf die zukünftige Verkehrsbelastung abgestimmt und die Oberflächenbefestigung erfolgt in Asphaltbauweise mit teilweise gepflasterten Nebenflächen. Durch die Stadtwerke/Stadtentwässerung Einbeck werden parallel dazu Ver- und Entsorgungsleitungen umverlegt oder neu verlegt. Im Rahmen dieser Arbeiten soll in diesem Abschnitt zusätzlich eine trockene Steigleitung für Feuerlöschzwecke mit verlegt werden.
Die Zufahrt zur Burganlage/“Burgschänke“ ist während der Ausführung des 2. Bauabschnitts weitestgehend für den Fahrzeugverkehr nutzbar, jedoch ist für die Dauer der Leitungsverlegungen eine Vollsperrung von drei Wochen erforderlich.
In der Ortsdurchfahrt Einbecker Straße (K 524) erfolgt die Verkehrsführung im Baustellenabschnitt unter halbseitiger Sperrung mit einer Lichtsignalanlage, sodass der Durchgangsverkehr aufrechterhalten werden kann. Gleichzeitig werden die Salinen- und Bäckerstraße durch eine Verkehrsabsperrung getrennt und jeweils zu Sackgassen umgeändert.
Die Zufahrt zur Heldenburg und zur Burgschänke ist weiterhin problemlos möglich und gewährleistet.
Ansprechpartner
Bernd Grundmann (III.4 Straßen- und Grünflächenmanangement) bgrundmann@einbeck.de Tel. 05561 916 - 262