Umbau Baustraße 23 "Ehemaliges Waisenhaus"
Im Zuge der Untersuchungen des Sanierungsgebietes hat sich das Gebäude Baustraße 23 - ehemaliges Waisenhaus - als Schlüsselprojekt herauskristallisiert. Bei dem Gebäude der Einbecker Hospitalstiftungen handelt es sich um ein Baudenkmal nach § 3 Abs. 2 NDSchG, bei dem seit Jahren ein sehr großer Sanierungsstau vorhanden ist. Zwischenzeitlich sind mehrere der Wohnungen nicht mehr bewohnbar. Die Bauarbeiten konnten nach Vergabe der Aufträge im Sommer 2017 beginnen.
Die Farbbefunde, die während der Sanierung gefunden wurden, wurden von einer Restauratorin gesichert. Eine filmische Dokumentation finden Sie auf der Website www.fachgebiet.net.

Vorgehen
Um genaue Kostenplanungen für die Gesamtsanierung durchführen und damit auch die Höhe der zu erwartenden Fördermittel ermitteln zu können, wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 23.04.2014 die Durchführung einer Modernisierungsvoruntersuchung vorgesehen.
Der Sanierungsträger (DSK) hat aufgrund der vorliegenden Beschlüsse das Architektur- und Innenarchitekturbüro Jung aus Hildesheim mit der Erarbeitung der Modernisierungsvoruntersuchung für das Gebäude beauftragt. Dabei wurde das Gebäude vor Ort aufgemessen, ein Sanierungsentwurf angefertigt und eine Kostenberechnung erstellt. Alle Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege der Stadt Einbeck geplant.

Planungen

Seitens des Sachgebietes Gebäude- und Liegenschaftsmanagement wurde eine barrierefreie bzw. zumindest barrierearme Modernisierung der Wohnungen unter Berücksichtigung einer "altengerechten" aber nicht unbedingt "behindertengerechten" Ausstattung unterschiedlich großer Wohnungen vorgeschlagen. Hintergrund dieser Überlegungen ist, sowohl älteren Menschen als auch Familien mit Kindern Wohnraum anbieten zu können, um eine soziale Durchmischung zu gewährleisten.

Der Sanierungsvorschlag sieht den Abriss des in den 30er Jahren angebauten Treppenhauses vor. Die drei Wohnungen im Erdgeschoss werden direkt von außen erschlossen. Es entstehen eine 3-Zimmer-, eine 2-Zimmer- und eine 1-Zimmerwohnung. Im neuen zentralen Treppenhaus besteht die Möglichkeit, Rollstühle unterzubringen und Elektrorollstühle zu laden. Zudem sind ein Raum für Waschmaschinen und der Heizungs- und Anschlussraum an das Treppenhaus angeschlossen. Im 1. OG (erreichbar durch das zentrale Treppenhaus) dient ein vorgesetzter Laubengang als Erschließung von drei 2-Zimmer Wohnungen oder alternativ einer 1-Zimmer-, einer 2-Zimmer- und einer 3-4 Zimmerwohnung. Der Laubengang (leichte Stahlbaukonstruktion) dient gleichzeitig als Aufenthaltsmöglichkeit für die Bewohner im 1. OG.
Das Dachgeschoss wurde auf Grund der deutlich zu niedrigen Geschosshöhe nicht als Wohnung geplant. Die baulichen Maßnahmen für die Erstellung von baurechtlich zulässigem Wohnraum erscheinen zu kostenaufwändig. Aus diesem Grund sieht die Planung den Rückbau der vorhandenen Gauben und eine Neueindeckung des Daches vor.
Im Außenbereich wurde eine Gemeinschaftsfläche zur Begegnung eingeplant. Die vorhandenen Schuppengebäude im Hof wurden als Abstellräume für Wohnungen vorgesehen.

Weiteres Vorgehen
Der Sanierungsträger (DSK) hat die maximale Förderhöhe ermittelt, da bei diesem Objekt Mieteinnahmen vorhanden sind, die in den Förderbetrag einbezogen werden müssen. Der Bauantrag wurde erteilt und die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke werden ausgeschrieben. Die Bauarbeiten konnten nach Vergabe der Aufträge im Sommer 2017 beginnen.

Ansprechpartner
Gunnar Groneweg (III.3 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement)
Tel. 05561 916 - 230
