Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen
Momentan befinden sich zwei Bauleitpläne in der Änderung. Zum einen wird der Flächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung geändert. Zum anderen wird der Bebauungsplan 31 - Tiedexer Feld im Rahmen im Rahmen der dritten Änderung an das Einzelhandelskonzept der Stadt Einbeck angepasst.
Flächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung
Die Stadt Einbeck beabsichtigt, Konzentrationszonen für die Windenergienutzung in Form von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan neu zu ordnen und mit Ausschlusswirkung an anderer Stelle neu auszuweisen. Damit soll auf die geänderten Anforderungen im Rahmen der Energiewende und den neuen Anlagen-Generationen reagiert werden.
Bestandsbewertung und Konzept
Das erarbeitete Konzept für eine nachhaltig städtebaulich verträgliche Ordnung berücksichtigt sowohl die zahlreichen öffentlichen und privaten Belange, die im Konflikt mit Windenergieanlagen stehen als auch das berechtigte private und öffentliche Interesse an der Windenergienutzung. Damit wird eine Konzentration der Windenergieanlagen in wenigen, aber effizient zu nutzenden Sonderbauflächen mit Ausschlusswirkung an anderer Stelle im Stadtgebiet erreicht. Diese Konzentration ist eine zwingende Voraussetzung, damit insgesamt ein höherer Schutz von Mensch, Natur und Landschaft im gesamten Stadtgebiet möglich ist.
Varianten
- Maximalvariante (Variante 1)
- Schutz wenig belasteter Bereiche mit Erholungsschwerpunkten (Variante 2)
- Gleichverteilungen von Belastungen (Variante 3)
- minimale Belastungen (Variante 4).
Nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Einbeck in seiner Sitzung am 22.07.2015 beschlossen, die Variante 4 für die durchzuführende 15. Flächennutzungsplanänderung mit Darstellung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen und Ausschlusswirkung im übrigen Stadtgebiet zugrunde zu legen
Frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
Weiteres Vorgehen
Die Sonderbaufläche für Windenergieanlagen aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windergiepark Süllberg“ mit seiner 100 m Höhenbegrenzung bleibt bestehen. Alle anderen Sonderbauflächen für Windenergieanlagen aus dem derzeit wirksamen Flächennutzungsplan werden in Flächen für die Landwirtschaft umgewandelt.
Nach einer sorgfältig geschätzten Zeitplanung für die durchzuführende Flächennutzungsplanänderung, für die aufgrund nicht vorhersehbarer Verfahrensabläufe keine Gewähr übernommen werden kann, dass bis April 2017 eine wirksame Planfassung vorliegt. Momentan wird in einigen Bereichen avifaunistische Nachkartierungen vorgenommen.
Ansprechpartner
Dritte Änderung des Bebauungsplan Nr. 31 - Tiedexer Feld
Das städtebauliche Ziel der Stadt Einbeck im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Tiedexer Feld“ ist eine Weiterführung der in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Einbeck vom Rat beschlossenen Grundsätze, wonach in den Gewerbe- und Industriegebieten die Ansiedlung von Betrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten (groß- und nicht großflächig) ausgeschlossen werden soll.
Städtebaulicher Anlass der Planung
Der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten im Industriegebiet entsprechend der Einbecker Sortimentsliste der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Einbeck wird vorgenommen, um den zentralen Versorgungsbereich der Einbecker Innenstadt in seiner Struktur zu schützen. In der „Einbecker Sortimentsliste“ sind für Einbeck spezifisch die Sortimente aufgeführt, die im Sinne der vorgesehenen Steuerung des Einzelhandels als zentrenrelevante Sortimente - mit dem Unterfall „nahversorgungsrelevante Sortimente“ - und als nicht zentrenrelevante Sortimente festgelegt sind. Die zentrenrelevanten Sortimente sind auf den zentralen Versorgungsbereich Innenstadt zu konzentrieren.
Wesentliches Ziel ist nach dem Einzelhandelskonzept die Stärkung der Einbecker Innenstadt durch die sortiments- spezifische Lenkung von Einzelhandelsansiedlungen. Mit der "Einbecker Sortimentsliste" und der darin vorgenommenen Einteilung in "zentrenrelevante" und "nicht zentrenrelevante Sortimente" ist eine Vorgabe zur wünschenswerten räumlichen und sortimentsbezogenen Steuerung des Einzelhandels entwickelt. Mit der Schaffung entsprechender planungsrechtlicher Grundlagen soll hier zukünftig weiter auf die Stärkung der Innenstadt gesetzt werden. Diese Absicht muss zwingend durch Beschränkungen in der Außenstadt flankiert werden und damit auch eine Verlässlichkeit in den formulierten Zielen der Innenstadtentwicklung geschaffen werden.
Planerische Maßnahmen
Veränderungssperre

