Änderung des Flächennutzungsplans für die Windenergie
Der Rat der Stadt Einbeck hat in seiner Sitzung am 03.04.2019 die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Windenergie) nebst Begründung mit Anlagen, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung beschlossen.
Mit Verfügung des Landkreises Northeim vom 15.08.2019 (Az.: 41-PL-1749/19) ist die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Einbeck gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt worden.
Mit der Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Amtsblatt Nr. 37 des Landkreises Northeim am 13.09.2019 wurde die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Einbeck wirksam.
Ziele der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes waren auf der Grundlage eines gesamträumlichen Konzeptes die Darstellung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung im gesamten übrigen Gebiet (Außenbereich) der Stadt Einbeck. Die Planung hatte den Zweck, eine ausgewogene städtische Entwicklung bezüglich Windenergieanlagen zu erreichen. Damit wird die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert und den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen. Dies geschieht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft sowie unter Berücksichtigung der Interessen der Bewohner von Einbeck.
Der räumliche Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst 2 Teiländerungen (TÄ) sowie den gesamten übrigen Außenbereich (§ 35 BauGB) des Stadtgebietes von Einbeck.
Von der 1. TÄ der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Gemarkungen Dassensen, Holtensen, Hullersen, Einbeck und Rotenkirchen betroffen, von der 2. TÄ sind die Gemarkungen Brunsen, Voldagsen, Hallensen, Wenzen, Stroit sowie Naensen betroffen:

Die 1. TÄ liegt nordöstlich von Dassensen und umfasst eine rd. 314 ha große Fläche, die 2. TÄ befindet sich zwischen Brunsen und Stroit und weist eine Fläche von rd. 194 ha auf.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der beiden Teiländerungen ist in dem vorstehenden Kartenausschnitt verdeutlicht (schraffierte Flächen).