Änderung des Flächennutzungsplans für die Windenergie
Erneute öffentliche Auslegung: 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Einbeck (Windenergie)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Einbeck hat in seiner Sitzung am 19.12.2018 dem 2. Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Einbeck mit Anlagen, der Begründung und dem Umweltbericht zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs.3 BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, die erneute Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Interessenverbände gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 2 BauGB parallel durchzuführen. Aufgrund der bisherigen, ausführlichen Beteiligungen und den teilweise geänderten Planinhalten wird die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung und die Frist bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von einem Monat als ausreichend erachtet.
Ziele der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes sind auf der Grundlage eines gesamträumlichen Konzeptes die Darstellung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung im gesamten übrigen Gebiet (Außenbereich) der Stadt Einbeck. Die Planung hat den Zweck, eine ausgewogene städtische Entwicklung bezüglich Windenergieanlagen zu erreichen. Damit wird die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert und den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen. Dies geschieht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft sowie unter Berücksichtigung der Interessen der Bewohner von Einbeck.
Der räumliche Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst 2 Teiländerungen (TÄ) sowie den gesamten übrigen Außenbereich (§ 35 BauGB) des Stadtgebietes von Einbeck.
Von der 1. TÄ der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Gemarkungen Dassensen, Holtensen, Hullersen, Einbeck und Rotenkirchen betroffen, von der 2. TÄ sind die Gemarkungen Brunsen, Voldagsen, Hallensen, Wenzen, Stroit sowie Naensen betroffen:

Die 1. TÄ liegt nordöstlich von Dassensen und umfasst eine rd. 314 ha große Fläche, die 2. TÄ befindet sich zwischen Brunsen und Stroit und weist eine Fläche von rd. 194 ha auf.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der beiden Teiländerungen ist in dem vorstehenden Kartenausschnitt verdeutlicht (schraffierte Flächen).