Sanierungsrechtliche Genehmigung
Die städtebauliche Sanierung erfolgt im vereinfachten Verfahren, die Erhebung von Ausgleichsbeträgen erfolgt nicht. Im Sanierungsgebiet ist z.B. für folgende Maßnahmen und Rechtsgeschäfte eine Genehmigung einzuholen:
- Modernisierung und Umbau von Gebäuden
- Veränderungen an der Gebäudehülle
- Neubau einer Garage oder eines Carports
- Abbruch von Gebäuden
- Verkauf eines Grundstücks oder eines Grundstücksteils
Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Einbeck hat für alle Grundstücke, die innerhalb des Sanierungsgebietes liegen, einen Sanierungsvermerk in das Grundbuch eingetragen. Diese Eintragung dient ausschließlich der Information aller Grundstückseigentümer und jedes anderen, der Grundstücksinteressen im Sanierungsgebiet hat. Nach dem Abschluss der Sanierung werden die Sanierungsvermerke wieder gelöscht. Darüber hinaus steht der Stadt Einbeck im festgelegten Sanierungsgebiet ein Vorkaufsrecht beim Kauf von unbebauten und bebauten Grundstücken zu (§ 24 I Nr. 3 BauGB).
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur gewährt werden kann, wenn Sie vorher eine sanierungsrechtliche Genehmigung und eine Modernisierungsvertrag geschlossen haben.

Ansprechpartner/-innen
Stadt Einbeck:
Krimhild Fricke (III.1 Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung - Untere Denkmalschutzbehörde) kfricke@einbeck.de
Tel. 05561 916 - 206
Peter Sobeck (III.1 Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung) psobeck@einbeck.de Tel. 05561 916 - 214
DSK:
Ulf-Bernhard Streit (Leiter Regionalbüro) ulf.streit@dsk-gmbh.de Tel. 0511 53098 - 14
Hans-Henning Hinrichs (Projektleiter) henning.hinrichs@dsk-gmbh.de Tel. 0511 53098 - 21
