Bauleitpläne
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan (§ 5 BauGB) und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan (§ 8 BauGB). Planungsträger ist die Stadt Einbeck, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortet.

Verfahren
Das Aufstellungsverfahren der Bauleitpläne ist detailliert in den §§ 2-4c BauGB geregelt. Dieses Verfahren muss von der planenden Stelle beachtet werden. Sie haben im Rahmen der Planung Mitwirkungsrechte beispielsweise bei der frühzeitigen und der förmlichen Bürgerbeteiligung und können Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe abgeben. Die vorgetragenen und sich aufdrängenden öffentlichen und privaten Belange werden dann in der Abwägung unter- und gegeneinander abgewogen (§ 1 VII BauGB).
Momentan laufende Verfahren finden Sie unter "Aktuelle Projekte".
Flächennutzungsplan
Zweck und Inhalt des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan gemäß § 5 BauGB der Stadt einbeck. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 BauGB, weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Darstellungen des Flächennutzungsplans
Die Flächennutzungsplanausschnitte stehen Ihnen als pdf zum Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Nummerierung der nebenstehenden Übersicht. Der Flächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinde Kreiensen wird momentan digitalisiert und steht Ihnen dann ebenfalls hier zur Verfügung.
Bebauungsplan
Zweck und Inhalt des Bebauungsplans

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan (§ 9 BauGB) steht. Der qualifizierte Bebauungsplan (§ 30 I BauGB) setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 III BauGB) erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 BauGB) ergänzt.
Planauskunft

Die Bebauungspläne haben wir für Sie digital bereitgestellt. Hier finden Sie alle rechtskräftigen Bebauungspläne im gesamten Stadtgebiet von Einbeck.
Wichtiger Hinweis:
Es gilt der rechtskräftige Bebauungsplan, den Sie im Original im Neuen Rathaus einsehen können. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich zu Informationszwecken. Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an uns. Bei Fragen und Unklarheiten sprechen Sie uns bitte an.
Zum Eintritt in das Auskunftsportal klicken Sie bitte hier: Auskunft Bauleitpläne
Zur Orientierung im Auskunftsportal öffnen Sie bitte vorher die folgende Datei:
Ansprechpartner
Jürgen Höper (III.1 Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung) jhoeper@einbeck.de Tel. 05561 916-216
Peter Sobeck (III.1 Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung) psobeck@einbeck.de Tel. 05561 916-214