Stadtentwicklung und Planung
Städtebauliche Planungen sind informelle und formelle Planungen. Zu den formellen Planungen zählen insbesondere der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne. Diese beiden Bauleitpläne regeln die städtebauliche Nutzung in der Stadt Einbeck. Der Flächennutzungsplan ist dabei der vorbereitende Bebauungsplan und hat keine unmittelbare Außenwirkung auf die Bürger. Wir haben den Flächennutzungsplan und die Gebietsabgrenzungen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne in der Rubrik „Bauleitpläne“ für Sie zusammengestellt.
Informelle Planungen, wie das Einzelhandelskonzept oder Rahmenpläne sind vorbereitende Planungen und zeigen mögliche Entwicklungen und Entwicklungsstrategien auf. Die Stadt Einbeck hat mit den verabschiedenden Rahmenplänen „Walkemühlenweg“ und „Sanierungsgebiet Neustadt-Möncheplatz“ zwei sehr detaillierte Pläne für die zukünftige Entwicklung der Stadt aufgestellt. Die Rahmenpläne werden dann durch konkretisierende Bebauungspläne außenwirksames Recht oder – im Falle des Sanierungsgebietes – durch vertiefende Untersuchungen und Baumaßnahmen umgesetzt.