Sanierungsgebiet "Neustadt-Möncheplatz"

Die Stadt Einbeck befindet sich seit 2012 im Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ mit dem Fördergebiet „Neustadt-Möncheplatz“. Bereits während der Stadtsanierung in den Jahren 1974 - 2007 wurden viele Maßnahmen im Bereich der Innenstadt Einbecks mit großem Erfolg durchgeführt, sie haben nachhaltig zur Attraktivitätssteigerung einzelner Bereiche der Altstadt geführt. Mit dem aktuellen Fördergebiet soll an die früheren Erfolge angeknüpft werden und die Chancen, die sich durch die finanzielle Förderung von Bund, Land Niedersachsen und Stadt Einbeck ergeben, genutzt werden.
Ziele der Sanierung
Vor Aufnahme in das Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ wurden von der Stadt Einbeck „Vorbereitende Untersuchungen“ durchgeführt. Die Ziele der Sanierung verdichten sich im Rahmenplan und sind unter anderem:
- Stärkung der Wohnfunktionen
- Grundstücksübergreifende Lösungen für Erschließungen, Stellplätze
und Freiflächen - Attraktivitätssteigerung und Standortbelebung der Altstadt
- Beseitigung von Ansiedlungshemmnissen
- Stärkung der Nutzungsvielfalt
- Verbesserung der Standortbedingungen von Einzelhandel,
Dienstleistungen und Handwerk
Der gewünschte Investitions- und Förderschwerpunkt liegt auf der Gebäudemodernisierung und lässt Bodenwertsteigerungen nicht erwarten. Maßnahmen im öffentlichen Raum sind auf wenige ausgewählte Bereiche ausgerichtet. Die städtebauliche Sanierung erfolgt im vereinfachten Verfahren, die Erhebung von Ausgleichsbeträgen erfolgt nicht. Maßnahmen im öffentlichen Raum sind auf wenige ausgewählte Bereiche ausgerichtet.

Verfahren und Genehmigungen

Die städtebauliche Sanierung erfolgt im vereinfachten Verfahren, die Erhebung von Ausgleichsbeträgen erfolgt nicht. Im Sanierungsgebiet ist z.B. für folgende Maßnahmen und Rechtsgeschäfte eine Genehmigung einzuholen:
- Modernisierung und Umbau von Gebäuden
- Veränderungen an der Gebäudehülle
- Neubau einer Garage oder eines Carports
- Abbruch von Gebäuden
- Verkauf eines Grundstücks oder eines Grundstücksteils
Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Einbeck hat für alle Grundstücke, die innerhalb des Sanierungsgebietes liegen, einen Sanierungsvermerk in das Grundbuch eingetragen. Diese Eintragung dient ausschließlich der Information aller Grundstückseigentümer und jedes anderen, der Grundstücksinteressen im Sanierungsgebiet hat. Nach dem Abschluss der Sanierung werden die Sanierungsvermerke wieder gelöscht. Darüber hinaus steht der Stadt Einbeck im festgelegten Sanierungsgebiet ein Vorkaufsrecht beim Kauf von unbebauten und bebauten Grundstücken zu (§ 24 I Nr. 3 BauGB).

Fördermöglichkeiten
Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses an einen privaten Bauherrn ist vor Durchführung der Maßnahmen der Abschluss eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages zwischen der Stadt Einbeck und dem Eigentümer. Die Stadt hat keine pauschalen, prozentualen Förderbeträge für Einzelmaßnahmen festgelegt, sondern wird unter der Voraussetzung ausreichend zur Verfügung stehender Fördermittel nach Begutachtung des jeweiligen Falls auf Basis der unrentierlichen Kosten entscheiden. Hierbei wird darauf geachtet, dass der Gleichheitsgrundsatz gewahrt wird.
Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an nicht denkmalgeschützten Gebäuden können nach § 7 h EStG erhöht steuerlich abgeschrieben werden. Auch wenn hierfür keine Fördermittel gewährt werden können, ist ebenfalls zwischen der Stadt Einbeck und dem Eigentümer eine vertragliche Regelung (sogenannter „Nullvertrag“) zu treffen. Nähere Einzeleinheiten zur steuerlichen Abschreibung erfahren Sie beim Finanzamt Bad Gandersheim oder von Ihrem Steuerberater.
Zu den Fördermöglichkeiten bieten die Stadt Einbeck und der beauftragte Sanierungsträger DSK, Hannover eine kostenlose Beratung an. Sprechen Sie uns an, damit wir frühzeitig die Fördermöglichkeiten mit Ihnen besprechen können und Ihr Grundstück und Ihre Immobilie gemeinsam entwickeln können. Der Schwerpunkt der Förderung wird im privaten Bereich liegen.
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur gewährt werden kann, wenn Sie vorher eine sanierungsrechtliche Genehmigung und eine Modernisierungsvertrag geschlossen haben.
Ansprechpartner/-innen
Stadt Einbeck:
Krimhild Fricke (III.1 Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung - Untere Denkmalschutzbehörde) kfricke@einbeck.de
Tel. 05561 916 - 206
Peter Sobeck (III.1 Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung) psobeck@einbeck.de
Tel. 05561 916 - 214
DSK:
Ulf-Bernhard Streit (Leiter Regionalbüro) ulf.streit@dsk-gmbh.de Tel. 0511 53098 - 14
Hans-Henning Hinrichs (Projektleiter) henning.hinrichs@dsk-gmbh.de Tel. 0511 53098 - 21
