Einzelhandelskonzept für die Stadt Einbeck
Das Einzelhandelskonzept ist eine wichtige Planungsgrundlage zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Einbeck und ist von Politik und Verwaltung beispielsweise für die Beurteilung
- von Anfragen zur Neuansiedlung von Einzelhandelsbetrieben (§ 34 III BauGB)
- bei wesentlichen Veränderungen bei Sortimenten und Verkaufsflächen (im Rahmen der Nutzungsänderung gemäß § 29 BauGB) oder
- bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) zu berücksichtigen.
Das Konzept entfaltet keine unmittelbaren Rechtswirkungen, ist aber gem. § 1 VI Nr. 11 BauGB als eine von der Stadt beschlossene städtebauliche Planung im Rahme der Abwägung zu berücksichtigen.

Ansprechpartner
Peter Sobeck (III.1 Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung) psobeck@einbeck.de Tel. 05561 916-214