Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEK)


Nach der in 2013 erfolgten Eingliederung der Gemeinde Kreiensen möchte die Stadt Einbeck in Zukunft die kommunalen Abstimmungsprozesse zwischen der Kernstadt und den 46 Ortschaften wesentlich zu intensivieren. Ziel ist es, Netzwerke zu bilden, um sich den Herausforderungen des demografischen Wandels zu stellen.
Im Blickpunkt steht dabei die Erhaltung und Entwicklung der kommunalen Infrastruktur der Daseinsvorsorge. Die Infrastrukturausstattung soll trotz des erwarteten Bevölkerungsrückgangs in der Kernstadt und den Ortsteilen für ihre Bürgerinnen und Bürger attraktiv bleiben und an die sich ändernden Bedarfe z.B. für eine älter werdende Bevölkerung angepasst werden.
Die Stadt Einbeck hat erkannt, dass die Veränderungen bei der Nachfrage nach öffentlicher und privater Daseinsvorsorge aufgrund der demografischen Entwicklungsfaktoren und der rückläufigen Angebotsstruktur nur in gemeinsamer Wahrnehmung der Verantwortung aller maßgeblichen Akteure in der Kernstadt und den 46 Ortschaften befriedigt werden können. Andererseits übersteigen die notwendigen Investitionen die kommunalen Möglichkeiten selbst bei verbindlich abgestimmter und koordinierter Vorgehensweise.
Vor diesem Hintergrund ist die Stadt Einbeck in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen Programmkomponente: „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ aufgenommen worden.

Kommunales Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept
In einem ersten Schritt wurde ein verbindlich abgestimmtes und integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEK) in einem offenen Dialog und mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet. In mehreren Konferenzen wurden in 4 Arbeitsgruppen Lösungsstrategien zur Bewältigung des demografischen Wandels, zur kooperativen Verantwortungswahrnehmung und zu gemeinsamen Entwicklungszielen und Schwerpunkten aufgezeigt werden.
Dabei wurden folgende Handlungsfelder bearbeitet:
- Schul- und Bildungsversorgung
- Familienversorgung und -betreuung / Jugend
- Seniorenversorgung
- Gesundheitsversorgung
- Kultur-, Freizeit- und Sportversorgung / Gemeinschafts- und Vereinswesen
- Tourismus, Naherholung
- Innenentwicklung: Nachnutzung, Dorfumbau
- ÖPNV-Mobilitätsvorsorge
- Arbeitsstättenvorsorge
Planungsprozess und Beteiligung
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger fand in vier Arbeitsgruppen und Konferenzen statt:
Auftaktveranstaltung 19.12.2013
Strategiekonferenz 24.01.2014

Umsetzungskonferenz 14.03.2014
Informationsveranstaltung am 09.07.2014
Die Ergebnisse des Planungsprozesses sind in einem Endbericht des IEK zusammengefasst. Dem Textteil mit einer vorangestellten Kurzfassung sind als Anlagen eine Projektliste, eine Karte 'Entwicklungsmodell', die Karten der Erneuerungsgebiete und eine Kosten- und Finanzierungsübersicht beigefügt.
Aus den Ergebnissen der Konferenzen und Vorschlägen der Verwaltung insgesamt über 70 Projekte formuliert und in einer Projektliste nach den Handlungsfeldern zusammengefasst.

Die Karte 'Entwicklungsmodell' setzt die Zukunftsvision für das Netzwerk Einbeck grafisch um. Darin sind in abgestufter Hierarchie insgesamt 17 Orte mit herausragender Bedeutung der wichtigsten Leistungen der Daseinsvorsorge als sogenannte 'Ankerorte' festgelegt.
Gemäß der Vorgaben aus dem Städtebauförderungsprogramm sind die Fördergebiete als sogenannte Erneuerungsgebiete definiert. Fördermittel aus dem Städtebauförderungs-programm KSG können nur in den festgelegten Erneuerungsgebieten eingesetzt werden.
Der Rat der Stadt Einbeck hat das IEK in seiner Sitzung am 25.06.2014 als Leitlinie und Fördergrundlage für die Umsetzung von Projekten beschlossen.
Presse
Die Presse hat umfangreich über das IEK und den Prozess berichtet:
Umsetzung von Maßnahmen aus dem IEK mit dem Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden (KSG)
Die Stadt Einbeck hat aus den nach KSG förderfähigen Projekten eine Prioritätenliste für die Realisierung und die Antragstellung auf Fördermittel aufgestellt.

Fortschreibung des IEK
Mit Beschluss des Rates der Stadt Einbeck vom 05.12.2018 wurde das IEK erstmalig fortgeschrieben.
Anlass war das neue Projekt „Wissensquartier" im Bereich des StadtMuseum, das als Fördervoraussetzung in die städtische Entwicklungskonzeption IEK aufgenommen werden musste. In dem Zuge wurde die Kostenfinanzierungsübersicht hinsichtlich der bisher großen Anzahl an Projekten auf die nach den Kriterien des Städtebauförderungsprogrammes KSG voraussichtlich förderfähigen reduziert. Die sonstigen Grundsätze des IEK bestehen weiterhin fort.
Ansprechpartner
Jürgen Höper, III.1 Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Tel. 05561 916-216; e-mail: jhoeper@einbeck.de