Straßenreinigungspflichten
Übertragung von Straßenreinigungspflichten
Die Stadt Einbeck weißt darauf hin, dass nach der Satzung über die Übertragung von Straßenreinigungspflichten in der Stadt Einbeck den Eigentümern der anliegenden Grundstücke und den ihnen gleichgestellten Personen (Erbbauberechtigte, Wohnungsberechtigte, Dauerwohn- bzw. Dauernutzungsberechtigte, Nießbraucher) als Reinigungspflichtige außerhalb der von ihnen im Rahmen des Winterdienstes zu erfüllenden Aufgaben innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortslage der Ortschaften die Reinigung der Gehwege, Radwege (sofern vorhanden) und die Reinigung der Fahrbahnen bis zur Mitte einschließlich der Gossen auferlegt worden ist.
Zu den Gehwegen im Sinne der Satzung zählen neben den Bürgersteigen alle den Fußgängern vorbehaltenen öffentlichen Wege, insbesondere Verbindungs- und Wohnwege. Als anliegende Grundstücke gelten auch solche Grundstücke, die durch einen Graben, einen Grünstreifen, eine Mauer, eine Böschung oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt sind.
Die vorgenannten Personen haben die Reinigung entsprechend der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Einbeck vorzunehmen. Danach ist von den Reinigungspflichtigen die Reinigung der Gehwege in der Kernstadt und in den Ortschaften die Reinigung der Gehwege, Radwege sowie der Fahrbahnen bis zur Straßenmitte einschließlich der Reinigung der Gossen nach Bedarf, mindestens aber am letzten Werktag jeder Woche und an jedem einem gesetzlichen Feiertag vorangehenden Werkstag bis 19:00 Uhr durchzuführen.
Die Reinigungspflicht umfasst auch die Beseitigung von Schmutz, Laub, Unkraut, Unrat usw. Gefahrenquellen sind unverzüglich zu beseitigen.
Schmutz, Laub, Unrat und Unkraut dürfen nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in die Rinnsteine, Gossen, Gräben oder Einlaufschächte der Straßenkanalisation oder auf die Hydrantendeckel gekehrt werden.
Der Fachbereich Bürgerservice der Stadt Einbeck macht abschließend darauf aufmerksam, dass derjenige, der den vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandelt, eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Weitere Infos unter Tel. 05561/916-404.