Sterbefälle
Sterbefälle
Sterbefälle müssen spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag unter Vorlage der Todesbescheinigung des Arztes angezeigt werden.
Zusätzlich wird eine Personenstandsurkunde zum Nachweis des aktuellen Personenstandes benötigt (Geburtsurkunde bei Ledigen, Eheurkunde bei Verheirateten, Geschiedenen und Verwitweten).
Meistens erledigen Bestattungsinstitute diese Aufgabe.