Geburten
Geburten
Seit der Auflösung der Geburtenabteilung des Sertürner-Krankenhauses werden im Einbecker Standesamt keine Krankenhaus-Geburten mehr beurkundet. Geburten in Krankenhäusern in anderen Städten werden vom dort zuständigen Standesamt beurkundet.
Kinder, die als Hausgeburt in Einbeck oder in einer Ortschaft von Einbeck zur Welt kommen, müssen weiterhin hier im Standesamt angemeldet werden. Unter Vorlage der Bescheinigung der Hebamme muss die Geburt innerhalb von einer Woche angezeigt werden.
Zur Beurkundung wird eine Geburtsurkunde bei ledigen Müttern bzw. Eheurkunde bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Müttern benötigt. Bei Ausländern bzw. Auslandseheschließungen dürfte eine Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung sowie die Vorlage der Reisepässe ausreichen.
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so können Vaterschaftsanerkennungen vor oder nach der Geburt beim Standesamt abgegeben werden.
Sorgerechtserklärungen sowie Vaterschaftsanerkennungen werden ebenfalls vom Jugendamt des Landkreises Northeim, Medenheimer Straße 6-8, 37154 Northeim, entgegengenommen.
Falls Gestaltungsmöglichkeiten beim Familiennamen des Kindes möglich bzw. nötig sind, können beide Elternteile dies unter Vorlage ihrer Ausweise vor oder nach der Geburt nur direkt in unserem Büro erledigen.