Eheschließungen
Eheschließungen werden bei uns an allen Werktagen der Woche vorgenommen. Als Trauort steht uns das Alte Rathaus am Marktplatz in Einbeck zur Verfügung. Seit der Fusion mit der Gemeinde Kreiensen können Sie ebenso im Rathaus in Kreiensen und im Greener Heimatmuseum heiraten.
Einzigartig in Deutschland und nicht nur für Freunde motorisierter Pferdestärke:
HEIRATEN über den Dächern von Einbeck im PS.SPEICHER
Selbstverständlich können Sie sich auch am Samstagvormittag und am Freitagnachmittag im Einbecker Standesamt trauen lassen. Grundsätzlich werden diese Hochzeiten dann in unserem historischen Trausaal im Alten Rathaus in Einbeck stattfinden.

Wenn Sie eine besonders romantische Hochzeit wünschen, haben wir ein interessantes Angebot für Sie: die Einbecker Hochzeitsnacht.
Besprechen Sie mit uns Ihre Vorstellungen – wir werden uns um deren Verwirklichung bemühen. Inzwischen kommen ca. 40 % der Ehepaare von außerhalb und geben sich in unserem wunderschönen Rathaus am Marktplatz innerhalb der Fußgängerzone ihr Ja-Wort.
Als Brautleute dürfen Sie mit einem PKW direkt am Alten Rathaus parken.
Die Anmeldung muss an einem Haupt- oder Nebenwohnsitz bestellt werden. Sollte das nicht in Einbeck sein, können Sie bei Ihrem Wohnort-Standesamt beantragen, die Ehe in Einbeck schließen zu wollen. Die Unterlagen werden uns dann von dem Anmeldungs-Standesamt zugeleitet.
Die erforderlichen Unterlagen sind je nach Alter, Familienstand und Staatsangehörigkeit aus nachstehender Aufstellung ersichtlich:
Zur Anmeldung erforderliche Unterlagen
In allen Fällen
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (Geburtsstandesamt)
- Geburtsurkunde (bei Geburt außerhalb des Bundesgebietes)
- Personalausweis, Reisepass oder anderer Nachweis der Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Urkunde über die Rechtsstellung als Deutscher, Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit – Bei Nichtdeutschen Pass, Passersatz, Reiseausweis, Beischeinigung der Heimatbehörde)
- Wenn gemeinsame voreheliche Kinder vorhanden sind: Geburtsurkunde des Kindes – gleichwertiger Geburtsnachweis, wenn das Kind außerhalb des Bundesgebietes geboren ist – Nachweis über Vaterschaft, Mutterschaft, Vormundschaft, Pflegschaft
- formlose schriftliche Vollmacht – ausgestellt durch den nicht bei der Anmeldung anwesenden Verlobten
Zusätzlich für Verlobte, die bereits verheiratet waren
- Eheurkunde der letzten Ehe
- Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe (Eheurkunde mit dem Auflösungsvermerk; Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, Beschluss über die Todeserklärung oder Abschrift aus dem Buch für Todeserklärungen vom Standesamt 1 in Berlin, Urteil über die Ehescheidung, -aufhebung oder -nichtigkeit mit Rechtskraftvermerk). Bei ausländischer Entscheidung ist über das Standesamt die Anerkennung der Entscheidung zu beantragen.
Zusätzlich für nicht volljährige oder nicht geschäftsfähige Verlobte
- Beschluss des Familiengerichts über die Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit
- Nachweis der Einwilligungsberechtigung
Zusätzlich für Ausländer
Ehefähigkeitszeugnis der inneren Heimatbehörde- Falls das vorgenannte Ehefähigkeitszeugnis nicht beschafft werden kann: konsularische Eheunbedenklichkeits- oder Ledigkeitsbescheinigung
- Nachweis über das erfolgte Heimataufgebot, falls im Heimatstaat üblich
- Gesundheitszeugnis je nach Heimatstaat (insbesondere USA)
- Traubereitschaftserklärung des zuständigen Geistlichen je nach Heimatstaat
- Notarieller Ehevertrag bei beabsichtigter Eheschließung mit dem Angehörigten eines Staates, der die Mehrehe zulässt. Über die Ausgestaltung eines solchen Vertrages kann Auskunft beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, oder bei einer gemeinnützigen Auswandererberatungsstelle eingeholt werden.
- Urkunde über den erfolgten Ehrerbietigkeitsakt je nach Heimatstaat
- Fremdsprachige Urkunden und Schriftstücke müssen zusätzlich von einem amtlich anerkannten oder beeidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden
- Ggf. müssen die ausländischen Urkunden noch zusätzlich beglaubigt (Legalisation oder Apostille je nach Heimatstaat) werden