Die Stadt Einbeck ist Teil der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg.
Es sind in erster Linie die wirtschaftliche Stärke, die exzellente Wissenschaftslandschaft und die Lage an bedeutenden europäischen Verkehrsachsen, die das 3,8 Millionen-Einwohner-Gebiet zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung machen. Die Zusammenarbeit von Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und dem Land Niedersachsen findet im Rahmen der Metropolregion GmbH statt.
Um Ihr Unternehmen in der momentanen Situation bestmöglich zu unterstützen, stellen wir Informationen zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Verfügung.
In ihrem regelmäßigen Newsletter "Die Woche im Rathaus" informiert die Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek über aktuelle Schwerpunkte ihrer täglichen Arbeit im Rathaus.
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Angesichts des verschärften Lockdowns finden die öffentlichen Ausschuss-Sitzungen für die Haushaltsberatungen der Stadt Einbeck als Hybrid-Sitzungen statt, also mit Teilnehmer(inne)n vor Ort und online Teilnehmenden. Jede/r In-teressierte kann per Handy, Laptop, Tablet oder PC teilnehmen. Dies geschieht über Einwahl-Daten, die telefonisch unter 916-101 oder per Mail unter stadtverwaltung@einbeck.de angefordert werden können.
Wer als Zuhörer/in zwingend physisch teilnehmen möchte, kann dies im Neuen Rathaus (Teichenweg 1) im Sitzungsraum 107 tun, sofern er/sie sich vorab per Mail oder Telefon dazu angemeldet hat. Die Sitzung wird im Sitzungsraum 107 per Beamer und Lautsprecher wiedergegeben. Die Voranmeldung ist erforderlich, um den Infektionsschutz im Sitzungsraum sicherstellen zu können.
Für das Kalenderjahr 2021 gelten die Steuersätze für die Hundesteuer unverändert gegenüber dem Vorjahr weiter. Danach beträgt die Steuer jährlich
für den ersten Hund 84 €
für den zweiten Hund 108 €
für jeden weiteren Hund 156 €.
Schriftliche Bescheide über Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021 werden daher nicht erteilt.
Nach § 14 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes, in der zur Zeit geltenden Fassung, wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021 durch diese öffentliche Bekanntmachung für alle diejenigen Steuerpflichtigen festgesetzt, bei denen Berechnungsgrundlage und Steuerbetrag gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Bei den ausgegebenen Steuermarken handelt es sich um Dauermarken und diese gelten solange, bis der Hund abgemeldet wird.
Die Hundesteuer wird in Höhe des für das vorangegangene Kalenderjahr festgesetzten Betrages zum 01.07.2021 fällig.
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der Teilzahlung Gebrauch gemacht haben, wird die Hundesteuer in zwei Teilbeträgen zum 01.04. und 01.10.2021 fällig.
Ändern sich die Bemessungsgrundlagen im Laufe des Jahres, werden Änderungsbescheide erteilt.
Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid über Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021 zugegangen wäre.
Gegen die Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats Klage bei dem Verwaltungsgericht Göttingen erhoben werden.
Unabhängig davon können Fragen, die im Zusammenhang mit den Festsetzungen der Hundesteuer stehen, (aufgrund der Corona-Pandemie nur) telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen/dem zuständigen Sachbearbeiter erörtert werden. Nach vorheriger Absprache kann in Ausnahmefällen auch ein Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbart werden. Die dazu erforderlichen Hinweise sind dem zuletzt zugegangen Bescheid zu entnehmen.
Für das Kalenderjahr 2021 gelten die Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B mit 400 v.H. unverändert gegenüber dem Vorjahr weiter.
Die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren im Jahr 2021 haben sich gegenüber dem Vorjahr verändert. Danach beträgt die Straßenreinigungsgebühr in der Kernstadt jährlich 3,09 €/m Straßenfrontlänge und 15,45 €/m Straßenfrontlänge in der Fußgängerzone. Die Winterdienstgebühr für den städtischen Winterdienst, der sich ausschließlich auf die Fahrbahnen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage erstreckt, entfällt in diesem Jahr aufgrund der milden Winter der vergangenen Jahre.
Aus diesem Grund werden in dem Kalenderjahr 2021 wieder Bescheide über die Grundabgaben verschickt.
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Im Bereich der Stadt Einbeck, Gemarkungen Einbeck, Holtensen, Hullersen, Kohnsen, Rotenkirchen und Salzderhelden, beabsichtigt der Landkreis Northeim, das Landschaftsschutzgebiet „Ilme“ auszuweisen.
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Entgegen anderslautender Berichte ist die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) im Gebiet der Stadt Einbeck weiterhin nur innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten sog. Sonderbauflächen zwischen Brunsen und Stroit, zwischen Dassensen und Holtensen sowie am Süllberg südlich von Naensen zulässig. Der vom Landkreis Northeim genehmigte Flächennutzungsplan verbietet durch seine rechtliche Ausschlusswirkung WEA im übrigen Stadtgebiet.
Die Stadt Einbeck wird dies als Stellungnahme zur geplanten Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Northeim einbringen. Der Landkreis hat ein förmliches Beteiligungsverfahren jedoch noch nicht eingeleitet. Mit dem Inkrafttreten des neuen RROP dürfte frühestens in einem bis zwei Jahr zu rechnen sein. Die Regelungen des Flächennutzungsplans der Stadt Einbeck sind dabei zu berücksichtigen.
Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink.
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