BEKANNTMACHUNG: Bebauungsplan Nr. 78 "Deinerlindenweg" (Stadt Einbeck), Aufstellungsbeschluss
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Einbeck hat in seiner Sitzung am 02.10.2019 aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Deinerlindenweg“ der Stadt Einbeck beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines innenstadtnahen attraktiven neuen Wohngebietes geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des ca. 1,17 ha großen Bebauungsplanes umfasst im Wesentlichen die Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei und des ehemaligen Schwesternwohnheimes am Deinerlindenweg sowie den Straßenraum des Deinerlindenweges und Teile des Mühlenkanals. Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
Einbeck, den 18.10.2019 Die Bürgermeisterin