Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Verordnung des Landschaftsschutzgebietes „Selter und Nollenberg“ im Landkreis Northeim
Im Bereich der Stadt Einbeck, Gemarkungen Bruchhof, Erzhausen und Naensen beabsichtigt der Landkreis Northeim, das Landschaftsschutzgebiet „Selter und Nollenberg“ auszuweisen.
Die Entwürfe der Verordnung, der Begründung sowie der dazugehörigen Karten werden gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in der Zeit
vom 07.12.2020 bis 18.01.2021
bei der Stadt Einbeck, Teichenweg 1, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, Wartezone vor Zimmer 214 öffentlich ausgelegt.
Hierbei ist zu beachten, dass die Stadtverwaltung vom 24.12.2020 bis 01.01.2021 geschlossen ist.
Die Unterlagen können während des oben genannten Auslegungszeitraumes auch im Internet auf der Homepage des Landkreises Northeim unter www.landkreis-northeim.de/bauen-und-umwelt/bauen-und-umwelt/laufende-beteiligungsverfahren/ eingesehen und heruntergeladen werden.
Vom 07.12.2020 bis 23.12.2020 und vom 04.01.2021 bis 18.01.2021 können Bedenken und Anregungen bei der Stadt Einbeck, Teichenweg 1, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, Zimmer 214 oder beim Landkreis Northeim, Medenheimer Straße 6/8, Anbau, Zimmer 26, 37154 Northeim, naturschutz@landkreis-northeim eingereicht bzw. vorgebracht werden.
Einbeck, den 27.11.2020
Die Bürgermeisterin