Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Einbecker Hospitalstiftungen für das Haushaltsjahr 2021
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Genehmigungspflichtige Teile gemäß § 130 in Verbindung mit §§ 119 IV, 120 II und 122 II NKomVG sind der vom Rat der Stadt Einbeck in seiner Sitzung am 02.12.2020 beschlossenen Haushaltssatzung der Einbecker Hospitalstiftungen für das Haushaltsjahr 2021 nicht zu entnehmen. Der Landkreis Northeim hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Einbecker Hospitalstiftungen am 21.12.2020 zur Kenntnis genommen.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
vom 07.01.2021 bis einschließlich 15.01.2021
zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Teichenweg 1, Zimmer 338, 37574 Einbeck, während der Dienststunden nach vorheriger Terminabsprache öffentlich aus. Eine Terminabsprache ist unter 05561/916-338 oder nzettel@einbeck.de möglich.
Einbeck, den 04.01.2021
S T A D T E I N B E C K
Die Bürgermeisterin
Dr. Sabine Michalek