Friedhofskapellen eingeschränkt geöffnet
Die aktuellen Änderungen der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 06.05.2020 lassen die eingeschränkte Öffnung der Friedhofskapellen der Stadt Einbeck wieder zu. Ab sofort sind die Kapellen, unter Auflagen, für Trauerfeiern wieder geöffnet.
Die Auflagen der Friedhofsverwaltung im Rahmen der Verordnung sind wie folgt: Es muss sichergestellt sein, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Kapelle sowie beim Aufenthalt in der Kapelle einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht dem eigenen Hausstand angehört, einhält. Die Nutzung von Gegenständen, zum Beispiel Gesangbücher, durch mehrere Personen ist untersagt. Es sind Hygienemaßnahmen, durch die Veranstalter bzw. das Bestattungsinstitut, zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern. Hierzu zählen die Bereitstellung von Desinfektionsmittel und Mund-Nasen-Schützen. Das Tragen von Mund-Nase-Schutz ist dringend empfohlen. Die Veranstalter bzw. das Bestattungsinstitut ist verpflichtet, eine Kontaktliste der Teilnehmer*innen zu führen und diese nach der Trauerfeier an die Friedhofsverwaltung auszuhändigen. Diese Kontaktdaten sind ausschließlich für die Zwecke des Infektionsschutzes aufzubewahren, dürfen zu keinem anderen Zwecke verwendet werden und sind nach drei Wochen unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten.
Die Anzahl der genehmigten Teilnehmer*innen an Beerdigungen hat sich mit der Verordnung vom 06.05.2020 nicht geändert. Gemäß §3 ist die Teilnahme an Beisetzungen nur im engsten Familien- und Freundeskreis mit maximal zehn Personen gestattet.
Die Taktung der Beisetzungen bleibt, aufgrund der Entzerrung, weiterhin zweistündlich.
Die Friedhofsverwaltung ist für den Publikumsverkehr vorerst eingeschränkt geöffnet. Telefonische Vereinbarungen treffen sie bitte unter: 05561- 916611.