Stiftung Anerkennung und Hilfe
Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Sie unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden.

Mit dem nachstehenden Informationsschreiben wird darüber informiert, dass Bund, Länder und Kirchen die Anmeldefrist für Betroffene um ein Jahr verlängert haben. Betroffene können sich nun bis zum 31. Dezember 2020 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle anmelden.
Weitere Informationen zur Stiftung Anerkennung und Hilfe können Sie dem anliegenden Dokument und der Website der Stiftung www.stiftung-anerkennung-hilfe.de entnehmen.
Fragen können Sie an die E-Mail-Adresse info@stiftung-anerkennung-hilfe.de richten.