Die Stadt Einbeck ist Teil der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg.
Es sind in erster Linie die wirtschaftliche Stärke, die exzellente Wissenschaftslandschaft und die Lage an bedeutenden europäischen Verkehrsachsen, die das 3,8 Millionen-Einwohner-Gebiet zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung machen. Die Zusammenarbeit von Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und dem Land Niedersachsen findet im Rahmen der Metropolregion GmbH statt.
In Einbeck ist wieder Putztag. Nach den Erfolgen der bisherigen Aktionen plant die Stadt Einbeck erneut, eine Reinigungsaktion durchzuführen. Am Freitag, den 30.04.2021, von 8 bis 16 Uhr soll in Einbeck, unter Beteiligung möglichst vieler Freiwilliger in Naturbereichen, Grünanlagen und Straßen Müll aufgesammelt werden. Gemeinsam möchten wir dazu beitragen, das Stadtbild zu verbessern.
Angesprochen sind Kindergärten, Schulklassen, Vereine aber auch Einzelpersonen, die sich als freiwillige Helfer zur Verfügung stellen möchten.
Handschuhe, Zangen und Müllsäcke stellt die Stadt Einbeck zur Verfügung. Aufgrund der Corona-Bestimmungen werden natürlich auch Masken zur Verfügung gestellt.
Anmeldungen bitte bis spätestens Freitag, den 09. April 2021, unter putztag@einbeck.de.
Seit dem 1. März 2021 – zunächst befristet bis Ostern 2021 – bietet die Stadt Einbeck ihren ErzieherInnen, Schulsekretärinnen und -hausmeisterInnen einmal wöchentlich die Möglichkeit, sich einem Corona-Antigen-Schnelltest zu unterziehen.
Die ErzieherInnen der städtischen Kindertagesstätten werden gemeinsam mit den Sekretärinnen und HausmeisterInnen der Schulstandorte GS am Teichenweg, Geschwister-Scholl-Schule, GS Auf dem Berge, GS Salzderhelden/Vogelbeck und GS Drüber von der Betriebsarztpraxis vor Ort getestet.
Die Schulstandorte Kreiensen, Greene und die Pestalozzischule werden direkt vor Ort durch Arztpraxen aus Greene und Kreiensen bei der Testung der Lehrkräfte mit betreut.
Die Kosten werden bis zu einer anderen Entscheidung des Bundes und des Landes Niedersachsen in voller Höhe von der Stadt Einbeck als Arbeitgeberin im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes getragen.
Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek sagt dazu: „Ich freue mich, dass wir mit den kostenlosen Tests einen weiteren Schritt zu mehr Sicherheit für unsere Beschäftigten gehen können. Wir alle hoffen auf eine baldige Rückkehr zur Normalität für unsere Kinder und die Teams in den Einrichtungen.“
Gemeinsam mit dem Soziologischen Forschungsinstitut Göttingen (SOFI) führt die Stadt Einbeck eine groß angelegte Umfrage zu Lebensqualität und Zusammenhalt in Einbeck durch. In dem Fragebogen geht es um lokale Bauprojekte, Angebote und Infrastrukturen, das nachbarschaftliche Zusammenleben und den Zusammenhalt in Einbeck.
Insgesamt 3.300 zufällig ausgewählte Mitbürgerinnen und Mitbürger erhalten eine postalische Einladung zur Teilnahme und können Ihre Meinung und Vorschläge für die zukünftige Gestaltung unserer Stadt einbringen!
Jährlich werden Sportler und Sportlerinnen für ihre besonderen Leistungen im Sport im Rahmen einer Feierstunde von der Stadt Einbeck geehrt. Die Richtlinien der Stadt Einbeck sehen eine Ehrung von Sportlern/innen der Einbecker Sportvereine, Schüler/innen aus Schulen in Einbeck, Sportabzeichenabsolventen sowie sonstigen Sportlern/innen vor, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Einbeck haben. Die Richtlinien für die Sportlerehrung sind hier einzusehen. Sportler/innen der Vereine im Gebiet der Stadt Einbeck einschließlich der Ortschaften werden jedes Jahr entsprechend den Richtlinien von ihren Vereinen der Stadt Einbeck zur Ehrung gemeldet. Nach den Richtlinien besteht aber auch die Möglichkeit, diejenigen Sportler/innen zu ehren, die ihren Hauptwohnsitz im Gebiet der Stadt Einbeck haben (einschl. der zur Stadt Einbeck gehörenden Ortschaften), aber nicht für einen Einbecker Sportverein starten. Da diese Sportler/innen nicht von ihren Vereinen zur Sportlerehrung angemeldet werden, ergeht der Aufruf an diese Sportler/innen oder deren Eltern, sofern die in den Richtlinien für die Sportlerehrung der Stadt Einbeck aufgeführten Grundsätze zutreffen, direkt eine Meldung an die Stadt Einbeck, Sachgebiet II.2 Schulen und Sport, Teichenweg 1, 37574 Einbeck, bis zum 01.03.2021 vorzunehmen. Nachweise über die erzielten Leistungen im Jahr 2020 sind der Meldung beizufügen.
Für Rückfragen steht das Sachgebiet II. 2 Schulen und Sport, Frau Niemeier, Tel. 05561 / 916 417, zur Verfügung.
Die Sportlerehrung für die Leistungen aus den Jahren 2019 und 2020 soll stattfinden, sofern es die „Corona-Bedingungen“ in einem angemessenen Rahmen wieder erlauben.
Nach § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der zurzeit geltenden Fassung wird für das Wahlgebiet ein Wahlausschuss gebildet. Den Vorsitz führt die Wahlleitung; sie beruft sechs weitere Mitglieder auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aus den Wahlberechtigten des Wahlgebietes.
Hiermit fordere ich die im Wahlgebiet Stadt Einbeck vertretenen Parteien und Wählergruppen auf,
bis zum 15. Februar 2021
jeweils eine/n Wahlberechtigte/n des Wahlgebietes als weiteres Mitglied des Wahlausschusses und eine/n Wahlberechtigte/n als persönliche/n Stellvertreter/in vorzuschlagen.
Bitte beachten Sie, dass nach § 13 Abs. 2 und 3 NKWG Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben dürfen. Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden.
Die Friedhofsverwaltung des Kommunalen Bauhofes der Stadt Einbeck informiert:
Bereits abgelaufene Reihengräber auf allen Ortsteilfriedhöfen der Stadt Einbeck werden ab dem 01. April 2021 eingeebnet.
Die betroffenen Grabstellen sind bereits vor einigen Wochen mit entsprechenden Aufklebern gekennzeichnet worden.
Auch die abgelaufenen und gekennzeichneten Wahlgräber auf den Ortsteilfriedhöfen, für die sich bis zum 15. März 2021 kein Angehöriger gemeldet hat, werden im o. g. Zeitraum eingeebnet.
Angehörige, die ihre Grabsteine behalten möchten, werden gebeten, sich bei der Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 05561 916-611 zu melden.