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B e k a n n t m a c h u n g über die Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2010

Für das Kalenderjahr 2010 gelten die Steuersätze für die Hundesteuer unverändert gegenüber dem Vorjahr weiter.


Danach beträgt die Steuer jährlich

für den ersten Hund 84 €
für den zweiten Hund 108 €
für jeden weiteren Hund 156 €.

Schriftliche Bescheide über Hundesteuer für das Kalenderjahr 2010 werden daher nicht erteilt.

Nach § 14 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes vom 08.02.1973 (Nds. GVBl. S. 41) in der Fassung vom 23.01.2007 (Nds. GVBl. S. 41) wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2010 durch diese öffentliche Bekanntmachung für alle diejenigen Steuerpflichtigen festgesetzt, bei denen Berechnungsgrundlage und Steuerbetrag gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Bei den ausgegebenen Steuermarken handelt es sich um Dauermarken und diese gelten solange, bis der Hund abgemeldet wird.

Die Hundesteuer wird in Höhe der für das vorangegangene Kalenderjahr festgesetzten Vierteljahresbeträge jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. 2010 fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, wird die Hundessteuer 2010 in einem Betrag am 01.07.2010 fällig.

Ändern sich die Bemessungsgrundlagen im Laufe des Jahres, werden Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid über Hundesteuer für das Kalenderjahr 2010 zugegangen wäre.

Gegen die Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb einer Frist von einem Monat Klage erhoben werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, eingereicht werden.

Unabhängig davon können Fragen, die im Zusammenhang mit der Festsetzung der Hundesteuer stehen, nach wie vor telefonisch und auch persönlich mit der zuständigen Sachbearbeiterin erörtert werden. Die dazu erforderlichen Hinweise sind dem zuletzt zugegangenen Bescheid zu entnehmen.

Einbeck, 9. Januar 2010

Stadt Einbeck
Der Bürgermeister
Ulrich Minkner
 
Stadt Einbeck
erstellt am 09.01.2010

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