B e k a n n t m a c h u n g über die Festsetzung der Grundabgaben (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren) für das Kalenderjahr 2010
Für das Kalenderjahr 2010 gelten die Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B unverändert gegenüber dem Vorjahr mit 400 v. H. weiter.
Auch die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren bleiben im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr unverändert. Danach beträgt die Reinigungsgebühr in der Kernstadt jährlich 2,46 €/m Straßenfrontlänge und 5,57 €/m Straßenfrontlänge in der Fußgängerzone. In den Ortschaften beträgt die Gebühr für den städtischen Winterdienst, der sich ausschließlich auf die Fahrbahnen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage erstreckt, ebenfalls unverändert 0,51 €/m Straßenfrontlänge.
Auf die Erteilung von schriftlichen Bescheiden über Grundabgaben für das Kalenderjahr 2010 wird daher verzichtet.
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes und des § 14 des Niedersächsischen Kommunalabgaben- gesetzes, beide in der zur Zeit geltenden Fassung, werden durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuern und Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für das Kalenderjahr 2010 für alle diejenigen Abgabepflichtigen festgesetzt, bei denen Berechnungsgrundlage und Abgabenbetrag gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Grundsteuern, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren werden in der Höhe der für das vorangegangene Kalenderjahr festgesetzten Vierteljahresbeträge jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. fällig, Grundsteuerjahresbeträge bis 15,-- € am 15.8.2010, Grundsteuerjahresbeträge bis 30,-- € je zu einer Hälfte am 15.2.2010 und 15.8.2010.
Für Abgabepflichtige, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, werden die Grundabgaben 2010 in einem Betrag am 01.07.2010 fällig.
Ändern sich die Bemessungsgrundlagen im Laufe des Jahres, werden Änderungsbescheide erteilt.
Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid über Grundabgaben für das Kalenderjahr 2010 zugegangen wäre.
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer und der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr kann innerhalb einer Frist von einem Monat Klage erhoben werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, eingereicht werden.
Unabhängig davon können Fragen, die im Zusammenhang mit den Festsetzungen der Grundabgaben stehen, nach wie vor telefonisch und auch persönlich mit der zuständigen Sachbearbeiterin erörtert werden. Die dazu erforderlichen Hinweise sind dem zuletzt zugegangenen Bescheid zu entnehmen.
Einbeck, 9. Januar 2010
Stadt Einbeck
Der Bürgermeister
Ulrich Minkner
Auf die Erteilung von schriftlichen Bescheiden über Grundabgaben für das Kalenderjahr 2010 wird daher verzichtet.
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes und des § 14 des Niedersächsischen Kommunalabgaben- gesetzes, beide in der zur Zeit geltenden Fassung, werden durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuern und Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für das Kalenderjahr 2010 für alle diejenigen Abgabepflichtigen festgesetzt, bei denen Berechnungsgrundlage und Abgabenbetrag gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Grundsteuern, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren werden in der Höhe der für das vorangegangene Kalenderjahr festgesetzten Vierteljahresbeträge jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. fällig, Grundsteuerjahresbeträge bis 15,-- € am 15.8.2010, Grundsteuerjahresbeträge bis 30,-- € je zu einer Hälfte am 15.2.2010 und 15.8.2010.
Für Abgabepflichtige, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, werden die Grundabgaben 2010 in einem Betrag am 01.07.2010 fällig.
Ändern sich die Bemessungsgrundlagen im Laufe des Jahres, werden Änderungsbescheide erteilt.
Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid über Grundabgaben für das Kalenderjahr 2010 zugegangen wäre.
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer und der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr kann innerhalb einer Frist von einem Monat Klage erhoben werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, eingereicht werden.
Unabhängig davon können Fragen, die im Zusammenhang mit den Festsetzungen der Grundabgaben stehen, nach wie vor telefonisch und auch persönlich mit der zuständigen Sachbearbeiterin erörtert werden. Die dazu erforderlichen Hinweise sind dem zuletzt zugegangenen Bescheid zu entnehmen.
Einbeck, 9. Januar 2010
Stadt Einbeck
Der Bürgermeister
Ulrich Minkner




